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Kanzler Merz bekommt eigene Mehrheit von Union und SPD für Rentenpaket zusammen

Bundestag

Aufatmen bei Merz: Der Kanzler bekommt eigene Mehrheit von Union und SPD zur Rente zusammen

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    Finanzminister Klingbeil und Bundeskanzler Merz haben Grund zur Freude. Der Bundestag hat das Rentengesetz mit absoluter Mehrheit verabschiedet.
    Finanzminister Klingbeil und Bundeskanzler Merz haben Grund zur Freude. Der Bundestag hat das Rentengesetz mit absoluter Mehrheit verabschiedet. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Den Streit der letzten Wochen im Rücken und ein mögliches Aus der Regierungskoalition vor Augen: Die Anspannung bei Kanzler Friedrich Merz vor der Abstimmung über das Rentenpaket war groß. Leiser Jubel kam dann auf, als zunächst das reine Ergebnis verkündet wurde. Mit 318 Ja-Stimmen hatte Merz die Kanzlermehrheit erreicht, die er sich am Abend vorher noch gewünscht hatte. Die Freude steigerte sich, als eine halbe Stunde später vom Bundestag die Liste zur namentlichen Abstimmung über das Rentenpaket veröffentlicht wurde. Denn die Mehrheit kam nicht etwa mit Hilfe anderer Parteien zustande. Schwarz-Rot schaffte es aus eigener Kraft. Die SPD stimmte geschlossen dafür. Bei der Union gab es sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, der Außenpolitiker Roderich Kiesewetter stimmte als einziger CDU-Abgeordneter nicht mit ab.  

    Als man sich des Erfolges sicher sein konnte, schickte das Bundespresseamt die Einladung für ein Merz-Statement im Kanzleramt herum. Am Nachmittag trat der CDU-Vorsitzende vor die Kameras und man konnte so etwas wie eine leichte Genugtuung in seinem Gesicht lesen. Nachdem die Junge Gruppe die Union in den Wochen zuvor mit ihrer Kritik am Rentenpaket ordentlich aufgemischt hatte, war bis zum Schluss nicht klar, ob Merz eine Mehrheit hinter sich würde versammeln können. Hätte er das Paket nur mithilfe der Linken durchbekommen, wären die Zweifel an seiner Führungsstärke größer geworden. Am Ende drohte gar das Koalitions-Aus.

    Rentenpaket: Junge Gruppe stimmt im Bundestag weitgehend zu

    Schließlich votierten jedoch von den 18 Mitgliedern der Jungen Gruppe nur sieben gegen das Rentenpaket. Darunter ihr Sprecher Pascal Reddig, der sein Abstimmungsverhalten in einer Rede vor dem Parlament damit begründete, dass das Rentenpaket wegen seiner finanziellen Belastungen für die nachfolgenden Generationen „gegen seine fundamentale Überzeugung“ gehe.

    Das Gesetzespaket belässt das Rentenniveau über 2025 hinaus bei 48 Prozent (Haltelinie). Der Nachhaltigkeitsfaktor – er sorgt dafür, dass die Renten langsamer steigen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen – bleibt bis 2031 außer Kraft gesetzt. Die für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten werden für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert (Mütterrente). Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann leichter zum bisherigen Arbeitgeber zurückkehren, das Anschlussverbot wurde hier aufgehoben. Damit ist ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis auch wiederholt möglich. Das Aktivrentengesetz schließlich enthält die Einführung eines Freibetrags: Bis zu 2.000 Euro im Monat sind steuerfrei.

    Mehrheit für neuen Wehrdienst

    Kanzler Merz bekräftigte, das Rentenpaket sei „nicht das Ende unserer Rentenpolitik, sondern erst der Anfang“. Im nächsten Jahr gehe es mit der Arbeit in der Rentenkommission weiter, die noch vor Weihnachten eingesetzt werden soll. Mit ihren Ergebnissen wird sich zunächst die Regierung befassen und daraus das nächste Rentenpaket schnüren. Schlussendlich entscheidet allerdings der Bundestag, und da gibt es jetzt schon große Erwartungen. „Die Kommission muss bei einem leeren Blatt Papier anfangen und ohne Denkverbote starten“, sagte der CDU-Abgeordnete und Junge-Union-Chef Johannes Winkel dem TV-Sender Phoenix.

    Vergleichsweise unspektakulär verlief die Debatte zum neuen Wehrdienst. Eine Mehrheit von 323 Abgeordneten sprach sich für einen Gesetzentwurf aus, der eine verpflichtende Musterung junger Männer sowie die Wiedereinführung der Wehrerfassung vorsieht. Frauen müssen nicht zum Bund, freiwillige Meldungen sind jedoch weiterhin möglich.

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