Die Pläne der italienischen Regierung, Migranten aus einem Abschiebelager in Albanien per Schnellverfahren in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken, haben weiter keinen Erfolg. Erneut brachte die italienische Küstenwache sieben Männer aus dem von Italien betriebenen Abschiebelager in der albanischen Stadt Gjadër nach Brindisi in Italien. Zuvor hatte ein Gericht in Rom am Montag den Arrest der Migranten aus Bangladesch und Ägypten aufgehoben und den EU-Gerichtshof in Luxemburg angerufen. Daraufhin mussten die Migranten nach Italien gebracht werden. Dort befinden sie sich nun in einem Auffanglager.
Das italienische Modell wird in der EU mit interesse verfolgt
Fünf Männer aus Bangladesch sowie zwei Ägypter waren vergangene Woche zusammen mit zahlreichen anderen Flüchtlingen in internationalen Gewässern vor der italienischen Insel Lampedusa aufgegriffen worden. Am Freitag hatte ein Schiff der italienischen Marine die sieben Migranten in das von Italien geführte Abschiebelager in Albanien transportiert. Den Plänen der Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zufolge sollen gesunde Männer aus von der Regierung als sicher eingestuften Herkunftsländern nach Albanien gebracht und von dort per Schnellverfahren abgeschoben werden. Frauen, Kinder und gebrechliche Personen sollen nach Italien kommen. Das Modell wird europaweit mit Interesse verfolgt und gilt als mögliches Zukunftsmodell für eine harte und effektive EU-Migrationspolitik.
Nun ist es jedoch bereits das zweite Mal innerhalb kurzer Zeit, dass nach Albanien geschiffte Migranten in Folge eines Gerichtsurteils nach Italien gebracht werden müssen. Bereits Mitte Oktober verweigerten Richter in Rom die Bestätigung von zwölf Festnahmen. Grund waren auch damals Zweifel daran, ob es sich bei Bangladesch und Ägypten um sichere Herkunftsländer handelt. Das erst vor einem Monat in Betrieb gegangene italienische Abschiebelager in Gjadër sowie der Hotspot im Hafen Shëngjin sind weiterhin leer.
Jetzt ist erneut der EU-Gerichtshof in Luxemburg am Zuge
Das Gericht rief den EU-Gerichtshof in Luxemburg an, der bereits Anfang Oktober festgestellt hatte, dass ein Herkunftsstaat nur dann als sicher gelten kann, wenn die Sicherheit auf seinem gesamten Hoheitsgebiet gewährleistet ist. Das gilt nicht für Bangladesch und Ägypten. Um dieses Hindernis zu umgehen, hatte die Regierung Meloni per Dekret 19 Drittstaaten als sicher erklärt, darunter Bangladesch, Ägypten, Gambia, Ghana, Marokko und Tunesien. Das römische Gericht forderte am Montag den EU-Gerichtshof auf, das Regierungsdekret zu den sicheren Drittstaaten auf seine Kompatibilität mit EU-Recht zu überprüfen.
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