Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Nach Pariser Bürgerentscheid: Städte und Gemeinden sind gegen E-Scooter-Verbot nach Pariser Vorbild in Deutschland

Nach Pariser Bürgerentscheid
03.04.2023

Städte und Gemeinden sind gegen E-Scooter-Verbot nach Pariser Vorbild in Deutschland

Eine junge Frau fährt mit einem E-Scooter des Anbieters Tier Mobility auf der Straße.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Archivbild)

Exklusiv Paris hat das Aus für Leih-E-Scooter beschlossen. Die deutschen Städte und Gemeinden wollen auf andere Lösungen gegen das Chaos auf Gehwegen setzen.

Nach der Entscheidung für ein Aus des E-Scooter-Verleihs in Paris hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund gegen ein generelles Verbot der Leihroller in Deutschland ausgesprochen. "Ein generelles Verbot wie in Paris kann nicht als Blaupause für Deutschland dienen", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg unserer Redaktion. 

"Aus unserer Sicht könnte die Einrichtung und verpflichtende Nutzung fester Abstellbereiche Abhilfe schaffen, um mehr Ordnung bei E-Scooter-Leihangeboten zu erreichen", erklärte er. Die Zulassung der Angebote vor Ort und die Lösung von Konflikten sollte weiter den Kommunen überlassen bleiben.

Städte- und Gemeindebund für Gesetzes-Nachbesserungen gegen E-Scooter-Chaos auf Gehwegen

"Die Problemlagen bei E-Scootern ähneln sich in vielen Städten weltweit", sagte der Kommunalexperte. "Insbesondere das falsche Abstellen der Leihfahrzeuge auf Gehwegen ist weit verbreitet", kritisierte Landsberg. "Dennoch kann ein generelles Verbot nicht als Vorbild dienen", betonte er. 

Landsberg sprach sich allerdings für Nachbesserungen der Straßenverkehrsordnung und der Straßengesetze von Bund und Ländern aus: "Die Leihangebote sollten dort klar als Sondernutzung und übermäßige Straßenbenutzung eingestuft werden. Das erspart dann auch unnötige Gerichtsverfahren."

Städte und Gemeinden drohen E-Scooter-Anbietern mit Lizenzentzug

"Wie die Städte letztlich mit den Leihangeboten umgehen, sollte vor Ort entschieden werden", sagte Landsberg. "Klar ist, eine erfolgreiche Integration der Angebote wird nur als Kooperation zwischen Anbietern und Kommunen funktionieren", betonte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds. "Anbieter, die nicht gegen falsch abgestellte Fahrzeuge konsequent vorgehen, müssen sanktioniert werden können", forderte er. "In Deutschland nutzt mittlerweile eine zunehmende Zahl an Kommunen das Instrument der Sondernutzungserlaubnis, die bei Nichteinhaltung der Vorgaben entzogen werden kann", erläuterte Landsberg.

Lesen Sie dazu auch
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, will die Zulassung von E-Scootern vor Ort regeln.
Foto: Britta Pedersen, dpa

Zudem sollten vor Ort gemeinsame Konzepte für ein sinnvolles Angebot entwickelt werden. "Die stationslosen E-Scooter-Angebote haben beim Klimaschutz noch Luft nach oben", sagte Landsberg. 

"Damit E-Scooter einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität auf eine stadtverträgliche Art leisten können, müssen sie in die Verkehrssysteme vor Ort integriert werden", betonte er. "Das funktioniert bereits in einigen Städten an Mobilitätsstationen oder im Verbund mit dem Öffentlichen Nahverkehr."

Die Stadt Paris verbietet ab September den Verleih der E-Roller, von denen dort derzeit noch 15.000 angeboten werden. Bei einer Bürgerbefragung haben sich 89 Prozent der Hauptstadt-Bewohner am Sonntag für ein Verbot ausgesprochen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

03.04.2023

Ich finde es immer wieder bemerkenswert, mit welcher Vehemenz sofort argumentiert wird, dass eine 1:1-Umsetzung in Deutschland nicht möglich wäre. Soll hier wieder mal auf Kosten der Allgemeinheit, insbesondere der Alten, Behinderten etc. angebliche umweltfreundliche Taten beibehalten werden, während die Fehlerhaftigkeit sichtbar ist? Es wird mit angeblichen umwelttechnischen Vorteilen und Vorzügen argumentiert, aber die Einschränkungen für Alte, Behinderte, Kinder einschl. der Allgemeinheit ist doch unübersehbar. Scheint folglich für die Städte mehr um finanzielle Interessen zu gehen als um das Wohlergehen der Allgemeinheit!