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Foto: Marcus Merk (Symbolbild)
Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

Wer an der Wahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) teilnehmen will, kann dies auch dann tun, wenn die Wahlberechtigung verloren gegangen ist.

NRW-Wahl 2022
15.05.2022

Wahlbenachrichtigung verloren: Kann man trotzdem wählen?

Von Sarah Höger

Sie haben Ihre Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2022 verloren? Keine Sorge: Hier erfahren Sie, wie Sie trotzdem in NRW wählen können.

Am 15. Mai 2022 wählt Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Jeder Wahlberechtigte bekommt dafür eine Wahlbenachrichtung. Wer diese verloren hat, braucht nicht in Panik zu verfallen: Man kann auch ohne Wahlbenachrichtigung in NRW wählen. Wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen, wenn Sie ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden können. Hier lesen Sie auch, was Sie tun können, wenn Sie gar keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben.

Wahlbenachrichtigung verloren: Trotzdem wählen bei der Landtagswahl in NRW 2022

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie dennoch in Ihrem Wahllokal wählen gehen. Dazu gehen Sie am Wahltag am 15. Mai einfach in ein Wahllokal ihres Wahlbezirks und zeigen ihren gültigen Personausweis oder Reisepass vor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahllokals finden Sie dann über das Wählerverzeichnis. Danach können Sie ganz normal den Urnengang tätigen.

Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Aufruf an den Wahlberechtigten, dass eine Wahl ansteht und er im Wählerverzeichnis aufgeführt und somit zur Stimmabgabe berechtigt ist. Zudem enthält die Wahlbenachrichtigung Information darüber, in welchem Wahllokal in ihrer Umgebung Sie wählen sollen oder ob das Wahllokal barrierefrei ist oder nicht. Wer seine Wahlbenachrichtigung noch besitzt und nicht verloren hat, sollte diese aber auf jeden Fall mit ins Wahllokal bringen. Die Zuordnung ist so für die Wahlhelferinnen- und Helfer leichter.

Keine Wahlbenachrichtigung zur Wahl in Nordrhein-Westfalen 2022 erhalten?

Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 sind 13 Millionen Menschen wahlberechtigt. Sie alle bekommen eine Wahlbenachrichtigung. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl sollten alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger den Zettel erhalten haben. Bis spätestens 24. April müssten alle Wahlbenachrichtigungen in den Briefkästen liegen. Sollte jemand wahlberechtigt sein, aber keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, sollte sich der- oder diejenige umgehend an das Wahlamt der zuständigen Kommune wenden. Möglicherweise könnte ein kürzlicher Umzug die Ursache für die ausbleibende Benachrichtigung sein.

Ohne Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen

Wer am 15. Mai nicht ins Wahllokal gehen möchte, kann dennoch an der NRW-Wahl teilnehmen. Dazu ist die Briefwahl da. Diese beantragen Sie mithilfe der Wahlbenachrichtigung postalisch oder online. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie trotzdem Briefwahl beantragen. Vorausgesetzt, Sie sind im Wählerverzeichnis aufgelistet.

Dazu müssen Sie einen Antrag bei ihrer Gemeinde stellen, unterschreiben und entweder persönlich oder postalisch abgeben. Die Gemeinden stellen dazu meist Formulare auf ihrer Homepage bereit. Bei vielen Kommunen ist dieser Prozess auch online möglich. Per Telefon geht es aber nicht.

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Übrigens: Wenn Sie am 15. Mai eigentlich ins Wahllokal gehen wollten, aber nachweislich wegen Krankheit plötzlich verhindert sind, können Sie noch am Wahltag selbst bis 15 Uhr Briefwahl beantragen.

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