Die Verteidigung von AfD-Politiker Björn Höcke hat Revision gegen das am Dienstag vor dem Landgericht Halle gesprochene Urteil eingelegt. Das bestätigte nun die Sprecherin des Landgerichts Halle, Adina Kessler-Jensch. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet. Die Revision sei schon am Mittwoch bei dem Gericht eingegangen und sei von Höckes Anwalt Philip Müller eingelegt worden, so die Sprecherin. Müller wollte sich dazu auf dpa-Anfrage nicht äußern.
Höcke war von dem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte.
"Ja, die Revision ist eingelegt worden", sagte auch Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Höckes Sprecher Robert Teske bestätigte auf Anfrage ebenfalls, dass die Verteidigung des Politikers Revision eingelegt hat. Höcke war vor Gericht von insgesamt drei Anwälten vertreten worden. Nach Angaben seines Anwalts Ralf Hornemann haben alle drei die Möglichkeit, jeweils Revision einzulegen. Hornemann sagte, er habe bislang keine Revision eingelegt.
Durch das Einlegen einer Revision geht der Fall nun an den Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil nur auf Gesetzesverletzungen - es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen.
Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro
Das Urteil gegen den 52 Jahre alten Thüringer AfD-Chef wird durch das Einlegen von Rechtsmitteln zunächst nicht rechtskräftig. Das Landgericht hatte ihn zu 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. Sie hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10.000 Euro für Höcke gefordert.
Ein rechtskräftiges Urteil und die Höhe der Strafe sind laut dem hessischen Kultusministerium entscheidend bei der Frage, ob Höcke seinen Beamtenstatus als Lehrer in dem Bundesland verliert. "Bisher fehlt die Rechtskraft des Urteils, deshalb muss hier abgewartet werden", teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Allgemein gelte, dass beim Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und einer Verurteilung ab sechs Monaten Freiheitsstrafe das Beamtenverhältnis endet.
(dpa)