Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Terrorismus: Islamisten festgenommen - Anschlagsplan in Schweden

Terrorismus
19.03.2024

Islamisten festgenommen - Anschlagsplan in Schweden

Ein Polizist patrouilliert vor dem schwedischen Parlament Riksdagen: Zwei mutmaßliche Islamisten hatten einen Anschlag auf das Gebäude geplant.
Foto: Fredrik Sandberg/TT News Agency/AP, dpa

Im Sommer 2023 brannten in Schweden Exemplare des Korans. Das Land hob daraufhin seine Terrorwarnstufe an. Offenbar zurecht, wie zwei Festnahmen in Thüringen zeigen.

Als Reaktion auf Koranverbrennungen sollen zwei Männer einen Anschlag mit Schusswaffen auf das schwedische Parlament geplant haben. Die beiden Afghanen wurden am Dienstag im Raum Gera in Thüringen von Beamten des Bundeskriminalamts festgenommen, wie der Generalbundesanwalt in Karlsruhe mitteilte. Sie sollen demnach im Sommer 2023 entsprechende Anweisungen von einem Ableger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) erhalten und konkrete Vorbereitungen getroffen haben.

In Schweden waren im vergangenen Jahr immer wieder Exemplare des Korans öffentlich angezündet oder beschädigt worden. Die Verantwortlichen verunglimpften dabei meist auf islamfeindlichen Versammlungen die in der Religion heilige Schrift. Die Aktionen hatten auch im Ausland zu wütenden Reaktionen unter Muslimen und teils gewaltsamen Protesten in muslimisch geprägten Ländern geführt. Schweden hatte heftige diplomatische Spannungen mit mehreren Ländern. Auch die Terrorwarnstufe wurde im August 2023 auf die zweithöchste Stufe angehoben.

Etwa zur gleichen Zeit soll sich einer der beiden nun Beschuldigten, ein 30-Jähriger, laut Generalbundesanwalt dem Islamischen Staat Provinz Khorasan (ISPK) angeschlossen haben, dem IS-Ableger in Afghanistan und Pakistan. Schon vorher soll er demnach 2000 Euro für den Islamischen Staat gesammelt haben. Unterstützt habe ihn auch da schon der jetzt 23-jährige Mitbeschuldigte. Das Geld soll über Mittelspersonen an die Terrororganisation geflossen und für in Nordsyrien inhaftierte IS-Mitglieder bestimmt gewesen sein. Beide Männer leben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bereits seit einiger Zeit in Deutschland. 

Ziel: Polizisten und andere Menschen töten 

Im Sommer 2023 habe der ISPK den 30-Jährigen dann als Reaktion auf die Koranverbrennungen mit einem Anschlag in Europa beauftragt. Er soll gemeinsam mit dem 23-Jährigen den möglichen Anschlagsort in Stockholm im Internet ausgekundschaftet haben. Ziel soll gewesen sein, im Bereich des Parlaments Polizisten und andere Menschen mit Schusswaffen zu töten. Dabei habe es einen engen Austausch mit ISPK-Funktionären gegeben. Versuche, sich Waffen zu beschaffen, scheiterten aber laut den Ermittlern. 

"Nach allem, was bekannt ist, hatten die beiden Festgenommenen schon konkrete Vorbereitungen für einen blutigen Anschlag getroffen", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Der Fall zeige, dass der Rechtsstaat gut aufgestellt sei, um sich terroristischer Bedrohungen zu erwehren. Es gebe ausreichende Möglichkeiten und Mittel, um gegen "die Feinde unserer Freiheit" vorzugehen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte: "Die Gefahr durch islamistischen Terrorismus bleibt akut. Der islamistische Terrorismus steht deshalb weiterhin besonders im Fokus der Sicherheitsbehörden." Die Sicherheitsbehörden setzten alle polizeiliche und nachrichtendienstlichen Mittel ein, um islamistische Terrorgefahren früh zu erkennen.

Der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, sagte der dpa zu den Festnahmen: "Die islamistische Bedrohung ist weiterhin auf einem hohen Niveau - auch bei uns in Thüringen." Der Landesverfassungsschutz sei schon lange mit dem Fall befasst gewesen und habe maßgeblich bei der Bearbeitung mitgewirkt. Wie genau die beiden Männer in den Fokus der Behörden rückten, wollte er nicht sagen. 

ISPK gilt als besonders gefährlicher IS-Ableger

Der ISPK sei eine besonders gefährliche Teilgruppe des IS, sagte Thüringens oberster Verfassungsschützer Kramer. "Er ist weltweit mit entsprechenden Strukturen aufgestellt, um solche Anschläge in den Westen hineinzutragen." Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hatte bereits 2023 betont, unter den verschiedenen Ablegern des IS steche der ISPK besonders hervor. 

Der ISPK trägt in Afghanistan schon seit einigen Jahren einen bewaffneten Konflikt mit den militant-islamistischen Taliban aus. In den vergangenen Monaten hatte es in Deutschland immer wieder Festnahmen im Zusammenhang mit dem ISPK gegeben. Unter anderem wurde die Gruppierung mit möglichen Anschlagsplänen auf den Kölner Dom rund um den Jahreswechsel in Verbindung gebracht. 

Nach einer Haftprüfung am Dienstagnachmittag kam der 30-Jährige in Untersuchungshaft, wie eine Sprecherin des Generalbundesanwalts mitteilte. Für den anderen Beschuldigten sei die Prüfung für Mittwoch angesetzt. Konkret werfen die Ermittler den beiden neben der Mitgliedschaft beziehungsweise der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland auch die Verabredung zur Begehung eines Verbrechens, in dem Fall Mord, sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.