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  3. Koalitionsausschuss: Verbot von Öl- und Gasheizungen aufgeweicht: Was ist nun geplant?

Koalitionsausschuss
14.12.2023

Verbot von Öl- und Gasheizungen aufgeweicht: Was ist nun geplant?

Sie soll es möglichst bald nicht mehr geben: Ölheizungen.
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa (Symbolbild)

Nachdem die Kritik an dem Verbot von Öl- und Gasheizungen immer lauter wurde, wurde der Vorschlag nun gekippt. Aber was folgt stattdessen auf den Gesetzesentwurf?

In den vergangenen Wochen war das Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen sowie der Umbau der bereits eingebauten Öl- und Gasheizungen ein großes Thema im Rahmen des anstehenden Koalitionsausschusses. Die Marathonsitzung, die am Ende fast 30 Stunden dauerte, wurde sogar zwischenzeitlich unterbrochen, weil man zu keiner Einigung kommen konnte. Der Ausschuss konnte letztendlich abgeschlossen werden und der umstrittene Vorschlag zum Verbot von Öl- und Gasheizungen wurde gekippt.

Wochenlang wurde über Nachbesserungen am Gesetzentwurf zum Heizungsaustausch verhandelt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schalteten sich schließlich in die Gespräche ein, nachdem diese zu keinem Ergebnis kamen. Nun steht das Ergebnis fest.

Was ist jetzt geplant und was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger, die eine Öl- oder Gasheizung besitzen oder sogar eine neue einbauen wollen?

Der Weg für das Gebäudeenergiegesetz wurde freigemacht - Was hat die Ampel-Koalition nun beim Heizungsgesetz vereinbart?

Die Ampel-Koalition traf sich erneut, um beim umstrittenen Heizungsgesetz nachzubessern. Dafür wurden sogenannte "Leitplanken" vereinbart, die laut dpa wie folgt aussehen:

  • Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, die als Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit Übergangsfristen herangezogen werden soll.
  • Solange es noch keine kommunale Wärmeplanung gibt, sollen die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Heizungsaustausch noch nicht gelten.
  • Laut Papier sollen ab dem 1. Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden dürfen, wenn es möglich ist, diese auf Wasserstoff umzurüsten. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten soll diese Regelung ebenso gelten.
  • Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungen sollen alle Optionen "gleichwertig behandelt werden".
  • Bei den notwendigen Neuinvestitionen sollen Haushalte nicht überfordert werden.

Auf der Grundlage der "Leitplanken" sollen Änderungen des Gesetzentwurfs im Parlament vereinbart werden. Laut dpa soll einer Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag vor der Sommerpause nichts mehr im Weg stehen.

Nebenbei plant die Regierung zudem eine Reform der kommunalen Wärmeplanung. Länder und Kommunen sollen in den nächsten Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie die Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Bürgerinnen und Bürger sollen so eine wichtige Orientierung erhalten, ob ihr Haus in naher Zukunft an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird oder sie bei ihrem Heizsystem auf eine Wärmepumpe oder eine andere Alternative setzen sollten.

Die Ampel-Koalition klärte zuletzt noch offene Fragen beim Gebäudeenergiegesetz.Entlang der "Leitplanken" sollen nun die letzten Details feststehen. Die Kompromisse ergeben beim Heizungsgesetz einige Änderungen. Am Donnerstag soll der neue Gesetzentwurf vorgestellt werden.

Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen – Was war bisher geplant

Nachdem Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen gefordert hatte, ein generelles Verbot zum Einbau von Öl- und Gasheizungen einzuführen, ist das Ganze deutlich aufgeweicht worden. Jetzt ähnelt der Beschluss der Koalition deutlich mehr dem bereits im März 2022 gefassten Beschluss zum Thema Gebäudeenergie.

Öl- und Gasheizungen wird vorgeworfen, klimaschädlich zu sein. Deshalb hatte bereits die Große Koalition im Jahr 2019 beschlossen, dass der Verkauf von neuen Ölheizungen ab 2026 größtenteils nicht mehr erlaubt sein solle. Die Ampelkoalition verschärfte diesen Beschluss dann in ihrem Koalitionsvertrag, der vorsah, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden solle. Im März 2022 wurde das Ganze auf 2024 vorverlegt.

Das geforderte Komplett-Verbot ist jetzt gekippt worden, wie die ARD berichtet. Neue Heizungen sollen ab 1. Januar 2024 wieder "möglichst" zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit sind auch Heizungen, die mit "grünem" aus erneuerbaren Energien oder "blauem" CO₂-neutral aus Erdgas gewonnenem Wasserstoff oder mit Biomasse betrieben werden, mit eingeschlossen. Der Vorschlag ist also deutlich entschärft worden.

Umbau von alten Öl- und Gasheizungen: Was war geplant?

Für Aufschrei hatte außerdem die Forderung gesorgt, alte Öl- und Gasheizungen müssten ausgebaut bzw. umgebaut werden. Auch hier hat der Koalitionsausschuss eine Einigung finden können. Der Umbau solle gezielt und Bürokratie-arm gestaltet werden. Außerdem sollen Bürger entlastet werden, die über kein hohes Einkommen verfügen und für die ein Heizungsumbau eine Kreditaufnahme mit sich ziehen könnte.

Diese sozialen Härten sollen umgangen werden, indem besonders ärmeren Menschen beim Austausch der Heizung mit zusätzlichen Fördergeldern geholfen wird. Das Geld dafür soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Wie hoch die Hilfen sein werden, ist laut der Zeit aber noch nicht klar. Zudem solle es genug Übergangszeitraum geben. Auch hier kann also von einer Entwarnung gesprochen werden, ein Zwangs-Umbau alter Öl- und Gasheizungen wird wohl nicht so schnell kommen.

Am Sonntag, 2. April 2023, hat sich die Regierung laut der Zeit darauf geeinigt, dass funktionierende Öl- und Gasheizungen weiter genutzt werden dürfen. Sollte die Heizung aufgrund eines Defekts ausfallen, darf diese zudem repariert und weiter betrieben werden. Weil Deutschland sich dazu verpflichtet hat, bis 2045 klimaneutral zu sein, soll der Einsatz fossiler Energieträger zum Heizen aber bis dahin beendet sein. 

Ausnahmen gelten laut der Zeit für Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind. Sie sind von der Umtauschpflicht befreit. Die neuen Vorgaben gelten erst, wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird. 

Verbot von Öl- und Gasheizungen: Welche Förderungen gibt es?

Aktuell gibt es bereits eine Förderung für den Einbau von Wärmepumpen. Bis zu 40 Prozent der Investitionskosten können übernommen werden. Wer eine Förderung erhalten möchte, dessen alte Heizung muss laut der Zeit mindestens zwei Jahre in Betrieb gewesen sein und durch ein Heizsystem ersetzt werden, das zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt. Bei Kosten von beispielsweise 40.000 Euro, würde der Staat folglich bis zu 16.000 Euro zuschießen. Zu zahlen wären dann nur noch 24.000 Euro.

Wie es mit anderen Heizsystemen aussieht, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, ist noch nicht abschließende geklärt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte der Bild am Sonntag: "Die Möglichkeiten der Förderung durch den Staat sind begrenzt." Aber die Regierung arbeite an einem Förderprogramm, das beachtlich sein werde. Denkbar wäre demnach eine Staffelung der Förderung je nach Zustand der alten Heizung. Weil Menschen mit weniger Geld auch eher ältere Heizungen hätten, sei das zudem mit einer sozialen Komponente verbunden.

Verbot von Öl- und Gasheizungen: Was bedeutete der Beschluss für die Bürger?

Klimaaktivisten sind von dem Ergebnis des Koalitionsausschusses sehr enttäuscht und sprechen von einer "Anti-Klimaschutz-Koalition", wie der Spiegel berichtet. Und viele Bürger stehen vor den gleichen Fragen, wie davor. Lohnt es sich jetzt noch, eine Öl- oder Gasheizung einzubauen, oder wäre das eine Fehlinvestition? Andere sind eifrig auf der Suche nach Alternativen, um ihre aktuellen Öl- und Gasheizungen auszutauschen.