Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Verkehr: Die Ampel rüttelt am Fahrerflucht-Paragrafen – Kritik von der Polizei

Verkehr
25.04.2023

Die Ampel rüttelt am Fahrerflucht-Paragrafen – Kritik von der Polizei

Ein Zettel am Wischer schützt vor Strafe nicht.
Foto: Jens Wolf, dpa

FDP-Justizminister Marco Buschmann erwägt, Unfallflucht bei reinen Sachschäden nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Bei Polizei und Justiz kommt die Idee nicht gut an.

Der Zettel an der Windschutzscheibe reicht im Ernstfall nicht: Ein Parkrempler oder abgefahrener Außenspiegel führt schnell zu Reparatur- und Lackierkosten deutlich über tausend Euro. Wer sich dann vom Unfallort entfernt, ohne den Fahrzeugbesitzer oder die Polizei persönlich zu verständigen, riskiert eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt und bis zu sechs Monate Fahrverbot.

Fahrerflucht ist auch bei Bagatellschäden eine Straftat. Noch. Denn Bundesjustizminister Marco Buschmann prüft derzeit, den Fahrerflucht-Paragrafen zu lockern und hat alle Bundesländer und diverse Verbände anschreiben lassen, was sie davon halten würden, wenn das Entfernen vom Unfallort bei reinen Sachschäden künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit wäre.

Richterbund lehnt Lockerung der Unfallflucht-Strafen ab

Bei Justiz und Polizei kommt die Idee des FDP-Ministers nicht gut an: „Aus Sicht der Justizpraxis besteht kein Anlass, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen“, sagt der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn. „Die Strafvorschrift hat sich bewährt und gibt den Gerichten ausreichend Spielräume, um Rechtsverstöße jeweils tat- und schuldangemessen zu bestrafen.“

Auch die Gewerkschaft der Polizei reagiert skeptisch auf Buschmanns Vorstoß. „Es wäre fatal, wenn durch eine teilweise Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, Unfallflucht wäre ein Kavaliersdelikt“, sagt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens unserer Redaktion. Offen zeigt sich der Polizeigewerkschafter jedoch für Überlegungen des Justizministeriums, Unfälle über eine offizielle Internetseite mit Bildern vom Unfallort zu melden: „Intelligente Onlineverfahren zur Unfallmeldung oder andere Ideen sind unabhängig der rechtlichen Einstufung der Unfallflucht überlegenswert, der Zettel an der Windschutzscheibe ist im Jahr 2023 von gestern.“

Auch wenn die Polizeigewerkschaft zur Frage der rechtlichen Einstufung als Ordnungswidrigkeit noch keine abschließende Meinung hat, warnt Mertens vor möglichen Folgen. „Es darf nicht sein, dass für Unfallverursacher durch eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit die Hemmschwelle zur Flucht vom Unfallort sinkt“, betont der GdP-Vizechef. „Die Sachschäden bei Unfällen sind oft erheblich, selbst bei Parkremplern entstehen oft vierstellige Reparaturkosten. Es darf nicht sein, dass gerade die Menschen, die sich keine Vollkaskoversicherung gegen Fremdverschulden leisten können, zu den Verlierern einer Reform werden.“ Eine Unfallflucht sei für die meisten Geschädigten ein einschneidendes Ereignis.

Lesen Sie dazu auch

In Bayern bei jedem zwanzigsten aufgeklärten Fall Alkohol im Spiel

Die Onlinemeldung könnte aus Sicht der Polizei eine Auswirkung auf die Verfolgung von Unfällen unter Alkoholeinwirkung haben: „Die Frage des Alkohols ist eine rechtlich komplizierte Frage“, sagt GdP-Vize Mertens. „Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss ist vermutlich die einzige Straftat, bei der sich ein Täter stellen muss und gezwungen ist zu warten, bis die Polizei kommt“, erklärt er. „Es wird ein spannender Punkt in der Diskussion, wenn sich ein betrunkener Verursacher bei einem Unfall mit Sachschaden anderweitig melden könnte“, erklärte er. „Zumindest der Schutz des Eigentums des Geschädigten wäre damit gewährleistet“, fügt der Polizeigewerkschafter hinzu.

Allein in Bayern gab es im vergangenen Jahr über 71.000 Fälle von Unfallflucht, von denen die Polizei immerhin 38 Prozent aufklären konnte. In mehr als jedem zwanzigsten aufgeklärten Fall konnten noch Alkohol oder Drogen bei den Verursachern nachgewiesen werden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

25.04.2023

Vielleicht sollten die Richter und Polizei mal ganz klar formulieren, was sie unter "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort verstehen"!
Es ist ganz klar, der Geschädigte muss für den entstandenen Schaden entsprechend entschädigt werden!

Problem ist doch, dass die Polizei nach einem Blechschaden nicht kommen wird.
<< Wer sich dann vom Unfallort entfernt, ohne den Fahrzeugbesitzer oder die Polizei persönlich zu verständigen, riskiert eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt und bis zu sechs Monate Fahrverbot. >>

Also Polizei ist außen vor und wenn jetzt der Fahrzeugbesitzer auf einer Weltreise ist und in den nächsten drei Wochen nicht heimkommt, was mache ich dann? Ein Lager neben dem Fahrzeug aufbauen und warten?

Hier wären doch klare Hinweise seitens der Polizei bzw. der Richter hilfreich (der Justizminister hat nach diesem Artikel anscheinend nichts zu sagen).

Polizei kommt nicht, Geschädigter ist auf Weltreise - wie kann man das lösen?

Bis jetzt der Artikel nicht wirklich weitergeholfen außer dass anscheinend ein Großteil der Verschwinder Alkoholiker sind.