Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Wahlrecht: CSU sieht sich beim Wahlrecht durch Karlsruhe bestärkt

Wahlrecht
29.11.2023

CSU sieht sich beim Wahlrecht durch Karlsruhe bestärkt

Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel zur Bundestagswahl in die Wahlurne.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zur alten Wahlrechtsreform gesprochen. Mehr als das Ergebnis zählt die Begründung.

Als in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht am Mittwochvormittag sein Urteil zum Bundeswahlrecht 2020 verkündete, ging in Berlin ein Aufatmen durch die Unions-Bundestagsfraktion. Die Erleichterung hatte nicht so sehr mit dem Ergebnis des Urteils zu tun. Demnach ist die ohnehin bereits überholte Wahlrechtsreform von damals mit dem Grundgesetz vereinbar. Die von der damaligen Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossenen Änderungen verstoßen nicht gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie die Chancengleichheit der Parteien (Az. 2 BvF 1/21). Viel interessanter war für die Union die Begründung des Zweiten Senats. 

Hintergrund ist, dass die Ampel in der Zwischenzeit eine weitere Wahlrechtsreform beschlossen hat. Seit Juni dieses Jahres gilt ein Wahlrecht, das weiterhin auf die Erst- und Zweitstimme setzt. Wie vorher schon wird mit der Erststimme ein Wahlkreisbewerber oder eine Wahlkreisbewerberin vor Ort gewählt und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Neu ist, dass allein das Ergebnis der Zweitstimmen maßgeblich für die proportionale Zusammensetzung des Bundestages sein soll (Zweitstimmendeckung). Überhang- und Ausgleichsmandate, die nach dem früheren Wahlrecht noch in einem späteren Schritt hinzugerechnet wurden, entstehen nicht mehr. Ziel der Änderung ist die Verkleinerung des Bundestages auf 630 Abgeordnete. Derzeit sind es 106 Parlamentarier mehr. 

CSU könnte aus dem Bundestag fliegen

Die Union befürchtet, dass diese Regelung eine erhebliche Benachteiligung bedeutet. Bei den Christsozialen kursieren Rechenmodelle, wonach die CSU selbst dann aus dem Bundestag fliegen könnte, wenn sie ihre Direktmandate im Freistaat gewinnt. Denn die Zweitstimmendeckung ist an die bundesweite Fünf-Prozent-Hürde gekoppelt, und die hat die CSU mit 5,2 Prozent bei der letzten Wahl nur knapp übersprungen. Würde sie an der Hürde scheitern, bekäme sie keinen einzigen Sitz im Parlament. 

Die CSU als Partei und die Bayerische Staatsregierung haben bereits Klage in Karlsruhe eingereicht. Bei der Unions-Bundestagsfraktion wurde das nun vorliegende Urteil zur alten Wahlrechtsreform abgewartet. Die Hoffnung, dass es darin Fingerzeige auf das nächste Urteil zur Wahlrechtsreform geben könnte, hat sich offenbar bewahrheitet. „Dieses Urteil ist der Beleg, dass die erneute Wahlrechtsänderung durch die Ampel keine sachliche Berechtigung hat“, erklärte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Es bestätige, dass die Reduzierung des Bundestages auch innerhalb des Wahlrechts in seiner alten Fassung fair und verfassungskonform erreicht werden könne.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Politiker der Ampel werteten die Karlsruher Entscheidung zur Vorgängerreform hingegen als ermutigendes Signal für ihre eigene, die aktuelle Reform. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt den weiten Gestaltungsspielraum des Bundesgesetzgebers bei der Ausgestaltung des Wahlrechts", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann.

Lesen Sie dazu auch

Unions-Fraktion bereitet Klage vor

„Das Urteil zeigt, dass die Ampel-Wahlrechtsmanipulation ausschließlich dem eigenen Machterhalt dienen soll“, sagte Dobrindt und kritisierte eine massive Missachtung des Wählerwillens. „Diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel darf keine Anwendung finden und muss gestoppt werden“, sagte der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag. Dobrindt forderte die Ampel auf, „in Anbetracht dieses Urteils jetzt neue Verhandlungen mit der Union über ein faires Wahlrecht zu führen“.

Es wird damit gerechnet, dass die Unions-Fraktion die bereits angekündigte Klage gegen das geltende Wahlrecht in den nächsten Tagen einreicht. Möglicherweise wird auch die Linke vors Bundesverfassungsgericht ziehen. 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

30.11.2023

Es ist also Recht gesprochen worden, über ein Recht, das mittlerweile nicht mehr gilt. Mutet etwas seltsam und hyperbürokratisch an.

29.11.2023

Sollte die neue Wahlrechtsreform der Ampelregierung Bestand haben und nicht durch die Klage der CSU vom Bundesverfassungsgericht zurückgezogen werden, wäre es möglich, dass die CSU bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr im Bundestag vertreten wäre. Diese Gefahr wird durch das Auftreten der Freien Wähler bei der Bundestagswahl vergrößert, da diese der CSU die entscheidenden Stimmen abnehmen könnten. Insofern sind die Freien Wähler die größte Gefahr für die CSU.
Ohne die CSU im Bundestag würden die Karten nach der Bundestagswahl neu gemischt. Eine weitere Frage ist, ob Linkspartei, FDP
und die Wagenknecht-Partei den Sprung über die 5 % - Hürde schaffen. Der Wagenknecht-Partei ist dies am ehesten zuzutrauen,
da Frau Wagenknecht durch ihr hartes Auftreten in der Asylfrage der AfD durchaus Stimmen abnehmen könnte. Danach könnte der
neue Bundestag 2025 wie folgt aussehen ( der Größe nach ) : CDU, AfD, Grüne, SPD, Wagenknecht-Partei. Wenn man auch noch
davon ausgeht, dass niemand mit der AfD eine Regierung eingehen will, bleiben für die Regierungsbildung nur noch CDU, Grüne,
SPD und eventuell Wagenknecht-Partei übrig. Wenn sowohl Merz als auch Söder nicht mit den Grünen wollen und wie jetzt die
SPD beschimpfen, wird sich die Union schwer tun, überhaupt einen Regierungspartner zu finden, außer Merz reißt die Brand-
mauer zur AfD und lässt sich von dieser zum Kanzler wählen. Zuzutrauen wäre ihm alles, auch dies.

30.11.2023

Nochmal @Willi D.
ich verstehe wirklich "nicht" warum und weshalb Sie sich als wahrscheinlicher "Nichtwähler der CSU" sooo große Sorgen machen, dass diese rein Bayerische Partei "nicht" in den Bundestag kommen könnte?
Ich habe Ihre Einschätzung dazu nun schon zum "wiederholtenmale" lesen können/dürfen, Ja!
Dazu sage ich: Doch die schaffen das!