Bestimmte Hunderassen werden häufiger mit aggressivem Verhalten in Verbindung gebracht. Aber auch Hunde, die nicht zu den sogenannten Listenhunden zählen, können gefährlich werden. In seltenen Extremfällen endet ein Angriff sogar tödlich – wie kürzlich in Lohne (Niedersachsen), wo ein American Bulldog offenbar seinen 33-jährigen Halter totgebissen hat. Kommt es zu einem solchen Vorfall, muss sich der Hund einem Wesenstest unterziehen. Doch was wird dabei eigentlich genau geprüft – und welche Konsequenzen kann das Ergebnis haben?
Hundehalter totgebissen: Muss der Hund zum Wesenstest?
Ein aggressives Verhalten bei Hunden ist nicht gerade selten. Immer wieder werden entsprechende Vorfälle polizeilich gemeldet. Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, bestätigt auch Vanessa Bokr, die Geschäftsführerin der Hellhound Foundation – einer Organisation, die sich auf „schwierige“ Hunde spezialisiert hat. Dem Tiermagazin Petbook erzählt sie, sie erhalte täglich zahlreiche Nachrichten von Hundehaltern, die berichten, von ihrem eigenen Hund gebissen worden zu sein.
Auch offizielle Zahlen unterstreichen das Ausmaß des Problems. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht jährlich Auswertungen zu behördlich erfassten gefährlichen Hunden. Laut dem 2023 veröffentlichten Bericht wurden landesweit 6175 Hunde als gefährlich registriert – entweder aufgrund aggressiven Verhaltens gegenüber Menschen oder gegenüber anderen Tieren.
Doch was passiert mit Hunden, die auffällig geworden sind? Nach Angaben des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz müssen Hunde, die aggressives Verhalten zeigen, einen sogenannten Wesenstest durchlaufen. Dieser soll dazu beitragen, das Gefährdungspotenzial eines Hundes individuell einschätzen zu können.
Wesenstest: Was ist das und was wird dabei geprüft?
Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, müssen sich einem Wesenstest unterziehen. Doch was genau passiert bei dieser Prüfung? Laut dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium dient der Wesenstest dazu, das sozialverträgliche Verhalten eines Hundes nachzuweisen. Zunächst wird der Vierbeiner allgemein untersucht, um sicherzustellen, dass keine Erkrankungen vorliegen, die sein Verhalten beeinflussen könnten. Anschließend folgt ein sogenannter Frustrations- und Lerntest: Hier wird überprüft, ob der Hund möglicherweise unter Einfluss von Beruhigungsmitteln steht.
Der Kern der Untersuchung ist dann der eigentliche Wesenstest. Dabei wird der Hund gezielt mit Situationen konfrontiert, die bei Hunden häufig aggressives Verhalten auslösen. Dazu gehören optische, akustische und olfaktorische Reize: Beispielsweise fährt ein klingelndes Fahrrad am Hund vorbei, ein Regenschirm wird vor ihm aufgespannt, Testpersonen nähern sich rufend oder ein anderer, bellender Hund befindet sich in der Nähe.
Wichtig ist dabei nicht nur, ob der Hund auf die Reize reagiert, sondern auch, wie er reagiert und wie widerstandsfähig er ist. Geprüft werden laut dem Ministerium unter anderem:
- Akustische Signale: Bellt, knurrt oder faucht der Hund?
- Optische Signale: Reagiert der Hund mit Zähnefletschen, Drohfixieren oder Anspringen?
- Schnappen oder Beißen: Versucht der Hund zuzubeißen? Stoppt er selbst oder nur auf Kommando des Halters?
- Beruhigungsverhalten: Wie lange dauert es, bis der Hund sich wieder entspannt?
Der Test wird von Tierärzten durchgeführt und dauert in der Regel etwa eine Stunde. Laut der Agila Haustierversicherung können sich die genauen Abläufe von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da jedes Land eigene Richtlinien für den Wesenstest hat.
Gefährlicher Hund: Was passiert nach dem Wesenstest?
Je nachdem, wie ein Hund beim Wesenstest abschneidet, ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für Halter und Tier. Besteht der Hund den Test, erhält der Halter laut der Fachtierärztin Dunia Thiesen-Moussa eine Bescheinigung, die bestätigt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt.
Fällt der Hund im Wesenstest durch, gelten strengere Auflagen. Laut dem Deutschen Tierschutzbund unterscheiden sich diese je nach Bundesland. Typische Maßnahmen für gefährliche Hunde sind etwa eine Leinen- oder Maulkorbpflicht oder ein Zuchtverbot. Für Hundebesitzer gilt dann zudem in vielen Bundesländern die Pflicht, eine besondere Haltungserlaubnis zu besitzen.
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