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Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen? Und was droht bei Beschwerden durch Nachbarn?

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Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen? Und was droht bei Beschwerden durch Nachbarn?

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    Anhaltender Lärm durch bellende Hunde kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
    Anhaltender Lärm durch bellende Hunde kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Foto: Melinda Nagy, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Hunde kommunizieren teils anders als Menschen, sei es durch Gerüche, Körpersprache und Mimik – oder Lautäußerungen. Dazu zählt neben Knurren oder Winseln auch das Bellen. So drücken sie Bedürfnisse und Emotionen aus, die von Angst oder Frust über Aggression bis zu Spielfreude reichen können. Dass Hunde bellen, liegt also in ihrer Natur. Das sieht jedoch nicht jeder Nachbar so.

    In vielen Wohngebieten sorgt anhaltendes Hundegebell regelmäßig für Streit. Vor allem, wenn der Hund stundenlang alleine im Garten ist und dabei ununterbrochen bellt, zerrt das an den Nerven. Es ist nicht fix geregelt, wann das Bellen zur Ruhestörung wird und welche Konsequenzen drohen können. Das wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen unterschiedlich vor Gericht entschieden. Dennoch gibt es Grundsätze, an die sich Hundehalter halten sollten, um Ärger zu vermeiden und Rücksicht auf ihre Nachbarn zu nehmen.

    Rechtliche Lage: Wie viel und wie lange darf ein Hund bellen?

    Grundsätzlich muss man in einer nachbarlichen Gemeinschaft laut dem juristischen Portal haufe.de ein gewisses Maß an Geräuschen in Kauf nehmen. Jedoch gilt ein allgemeiner Grundsatz, wonach es kein Recht auf Lärm, aber sehr wohl ein Recht auf Ruhe gibt. Insofern wird der Nachbar mit dem Ruhebedürfnis vor Gericht immer vor dem Nachbar mit dem Hund den Vorzug erhalten. Wenn sich ein gestörter Nachbar mit einer Unterlassungsklage zur Wehr setzt, könnte demnach die zuständige Behörde vom Hundehalter verlangen, dass er das Hundegebell nachts unterbindet und tagsüber auf maximal 60 Minuten begrenzt.

    Gerichte haben sich mehrfach mit der Frage beschäftigt, wie viel Hundegebell rechtlich zulässig ist. Einige Beispiele stellt die Rechtsanwältin Simone C. Braun auf vawidoo.com vor. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass Hunde nicht zu festen „Bellzeiten“ verpflichtet werden können, da dies einem faktischen Verbot der Hundehaltung gleichkäme. Kurzes Bellen liege außerhalb des Einflussbereichs des Halters. Auch das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek stellte klar, dass gelegentliches Bellen – etwa beim Besuch oder bei der Begrüßung von Angehörigen – als artgerecht gilt und mit der Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung akzeptiert werden muss.

    Gleichzeitig betonen andere Urteile, dass Nachbarn nicht übermäßig gestört werden dürfen. Das Landgericht Schweinfurt urteilte, dass der Hundehalter reagieren muss, wenn sich Nachbarn durch dauerhaftes Gebell gesundheitlich beeinträchtigt fühlen – andernfalls droht sogar die Abschaffung des Hundes. Auch Wachhunde dürfen die Nachtruhe nicht stören, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem weiteren Fall entschied.

    Als Richtlinie wird von vielen Richtern ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm herangezogen. Demzufolge gilt:

    • Ein Hund darf täglich nicht länger als insgesamt 30 Minuten und nicht mehr als zehn Minuten am Stück bellen. Alles darüber hinaus ist als unzumutbare Störung einzustufen.
    • Zur Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr sowie der Zeit zwischen 19 Uhr und 8 Uhr morgens ist Hundegebell grundsätzlich zu vermeiden.
    • Auch an Sonn- und Feiertagen wird ein ruhiges Verhalten des Tieres erwartet.

    Das Oberlandesgericht Köln stellte ergänzend klar, dass es keiner konkreten Lärmpegelgrenze bedarf, um eine unzumutbare Beeinträchtigung anzunehmen. Selbst leises Wimmern oder anhaltendes Jaulen eines Hundes kann für Nachbarn erheblich störend sein, wenn es über einen längeren Zeitraum andauert.

    Viele Gemeinden verfügen zudem über Lärmschutzregelungen, die das Ausmaß von Hundegebell einschränken. Manche halten sich dabei eher vage. So schreibt die Stadt Konstanz in ihrer Umweltschutz- und Polizeiverordnung: „Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute gestört wird.“

    Hundegebell: Was droht bei Beschwerden?

    Wenn sich Nachbarn gestört fühlen, können sie sich zunächst direkt an den Hundehalter wenden. Bleibt das Problem bestehen, ist der nächste Schritt oft das Ordnungsamt oder sogar eine Anzeige. Laut Simone Braun kann vom Hundehalter zwar nicht verlangt werden, jegliches Bellen zu unterbinden, jedoch muss er oder sie mit möglichen Konsequenzen rechnen, wenn die Störung nicht ausreichend unterbunden wird.

    In der Vergangenheit gab es in diversen Urteilen zum Beispiel folgende Konsequenzen für Hundehalter:

    • Amtsgericht Köln: Wenn Mieter wegen Hundegebells vom Nachbargrundstück die Miete mindern, hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz vom Hundehalter.
    • Amtsgericht Hamburg-Altona: Die Genehmigung zur Tierhaltung kann entzogen werden, wenn durch das Verhalten des Hundes andere Mieter erheblich gestört werden. Ein gelegentliches Bellen oder Jaulen gehört jedoch zum natürlichen Verhalten des Tieres und ist grundsätzlich zu tolerieren.
    • Kommt es durch anhaltendes Hundegebell zu einer erheblichen Störung des Hausfriedens, kann dies laut Rechtsanwältin Braun eine Abmahnung nach sich ziehen und im Einzelfall sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

    Außerdem kann übermäßig lautes, lange anhaltendes Hundegebell als erhebliche Lärmbelästigung und damit Ordnungswidrigkeit nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz gewertet werden, informiert zooplus.de. Das könnte besonders nachts oder an Sonn- und Feiertagen teuer für den Hundebesitzer werden: Laut dem Bußgeldkatalog werden bei Lärmbelästigung und Ruhestörung bis zu 5000 Euro Bußgeld fällig.

    Nachbarschaftsstreit wegen Hundegebell – wie lässt sich Ärger vermeiden?

    Damit es nicht zum Äußersten kommen muss, können Hundehalter einige Tipps beherzigen:

    • Aufsicht: Hunde nicht unbeaufsichtigt im Garten lassen
    • Auslastung: ausreichend Beschäftigung und Bewegung bieten
    • Erziehung: mit gezieltem Training das Bellen kontrollieren
    • Hilfe suchen: bei Problemen frühzeitig eine Hundeschule oder einen Trainer einbeziehen

    Wer einen Hund hält, trägt Verantwortung – nicht nur für das Tier, sondern auch für ein friedliches Miteinander. Rücksichtnahme, klare Regeln und ein gutes Gespür für die Umgebung helfen, Konflikte zu vermeiden. Ein nicht ständig bellender Hund ist nicht nur angenehmer für die Nachbarn – sondern auch glücklicher.

    Fazit: Hunde dürfen bellen – aber nicht grenzenlos. Wer die Richtlinien kennt und Rücksicht auf seine Nachbarschaft nimmt, schützt sich vor Ärger, Bußgeldern und unnötigem Stress.

    Übrigens: Nicht nur in Deutschland gibt es Vorgaben. Auch in anderen Ländern werden Hundehalter mitunter wegen Bellverboten belangt, wenn ihre Haustiere etwa nachts anschlagen.

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