Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Klagen zweier Königsbrunner Bürger gegen die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 abgewiesen. Bereits im März hatten die Richter im Eilverfahren den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben für rechtmäßig erklärt. Nun unterlagen die beiden Kläger auch im ordentlichen Verfahren.
Augsburg