Bauen kostet Geld. Durch ständig wachsende Anforderungen, vor allem im Bereich Energiebedarf und Wärmedämmung, gehen die Baukosten mittlerweile durch die Decke. Ebenfalls ein Faktor für die steigenden Kosten sind die Grundstückspreise.
Diese kennen seit Jahren nur noch eine Richtung: nach oben. Um dieser Preisspirale entgegenzuwirken, haben die Stadtratsfraktionen der SPD und der Grünen nun beantragt, ein mögliches Angebot von vereinzelten Flächen im sogenannten Erbbaurecht zu prüfen. Dadurch soll es den Bauherren möglich werden, bei der Baufinanzierung Kapital einzusparen. Gleichzeitig soll die Stadt so selber mehr Einfluss auf die Gestaltung und Nutzung der Grundstücke ausüben können.
Bobinger Bürgermeister: Erbbaurecht muss im Einzelfall geprüft werden
Ob sich durch das Angebot von Erbbaurecht tatsächlich Einsparungen ergeben, müsse allerdings im Einzelfall geprüft werden, erklärt Bürgermeister Klaus Förster. Denn aus den Regelungen dieser Sonderform im Baurecht würden sich viele Fragen ergeben, die immer wieder neu in Verbindung mit geplanten Bauvorhaben beantwortet werden müssten. Gerade wegen der Abschreibungsmöglichkeiten sei diese Form der Grundstücksüberlassung eher für gewerbliche Anbieter als für private Häuslebauer interessant.
Bobingen finanziert mit Grundstückseinnahmen die Erschließung
Generell hänge die Attraktivität sehr stark von der Gestaltung der Verträge ab. Es sei vor allem zu berücksichtigen, wie weit die Stadt dann den Bauherren entgegenkommen könnte. Doch hier liege auch ein Problem der Stadt Bobingen, so Förster. Denn anders als bei einem normalen Grundstücksverkauf, bei dem die Stadt die vorab geleisteten Kosten für die Erschließung durch den Verkauf wieder zurückbekommt, müssten diese beim Erbbaurecht über einen langen Zeitraum vorfinanziert werden. Was in Anbetracht klammer Kassen eventuell nicht immer möglich wäre.
Thema soll im Bobinger Stadtrat diskutiert werden
Grundsätzlich sei der Bobinger Rathauschef nicht abgeneigt, für vereinzelte Grundstücksangebote eine Prüfung durchzuführen, ob Erbbaurecht eine Alternative sein könnte. Daher wolle er die Anregung von SPD und Grünen aufgreifen und wohlwollend im Stadtrat diskutieren. Im Rahmen einer Zoom-Konferenz sollen am Donnerstag, 22. April, ab 19 Uhr Fragen zum Erbbaurecht erörtert werden. Eine Anmeldung zur Konferenz ist über die Internetseiten der SPD oder der Grünen möglich.
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