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Schwabmünchen: Der Ernst des Faschings

Schwabmünchen

Der Ernst des Faschings

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    Damit am Dienstag beim Umzug alle Besucher friedlich feiern können, hat die Stadt Schwabmünchen strikte Regeln erlassen: Was erlaubt und was verboten ist.
    Damit am Dienstag beim Umzug alle Besucher friedlich feiern können, hat die Stadt Schwabmünchen strikte Regeln erlassen: Was erlaubt und was verboten ist. Foto: Reinhold Radloff (Archiv)

    Betrunkene, die einen Supermarkt stürmen und Schläger, die sich auf dem Schrannenplatz prügeln – so wie vor zwei Jahren soll die Situation am Faschingsdienstag in Schwabmünchen nicht wieder ausarten. Da sind sich Ordnungsamtsleiter Wilhelm Haupeltshofer und Gernot Hasmüller, Leiter der Polizeiinspektion, einig. Und deshalb hat die Stadt für den Faschingsdienstag auch heuer wieder verschärfte Regeln im Stadtzentrum erlassen, dort startet um 17.11 Uhr der Gaudiwurm. Die erlassene Verordnung gilt für den Faschingsumzug und die anschließende Kehrausparty auf dem Schrannenplatz. Wer die Regeln nicht befolgt, erhält eine Geldstrafe.

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