Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schwabmünchen
Icon Pfeil nach unten

Schwabmünchen: Hausbesitzer müssen die Gehwege freihalten

Schwabmünchen

Hausbesitzer müssen die Gehwege freihalten

    • |
    Eine Geldbuße kann demjenigen drohen, der der Schneeräumpflicht der Stadt Schwabmünchen nicht nachkommt.
    Eine Geldbuße kann demjenigen drohen, der der Schneeräumpflicht der Stadt Schwabmünchen nicht nachkommt. Foto: Symbolbild: Tobias Hase, dpa

    Hausbesitzer müssen im Winter die Gehwege an ihrem Grundstück freihalten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße in Höhe von rund 500 Euro belegt werden. Außerdem werden die Grundstückseigentümer auf die Folgen privatrechtlicher Haftung für Unfälle bei Schneeglätte oder Glatteis aufmerksam gemacht. Darauf weist die Stadt Schwabmünchen in einer Pressemitteilung hin.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden