Der Fall des Jägers, der bei Königsbrunn (Landkreis Augsburg) zwei wildernde Hunde erschossen hat, beschäftigt die Justiz weiter. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Jägers haben Berufung gegen das Urteil eingelegt, bestätigte der Pressesprecher des Augsburger Amtsgerichts. Der Jäger war in erster Instanz vom Augsburger Amtsgericht wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt worden. Der Jäger konnte nicht ausreichend nachweisen, dass die Tiere tatsächlich Wild nachstellten, als er sie erschoss. Zudem warf ihm das Gericht vor, dass er die zuständigen Behörden nicht über die wildernden Hunde informiert hatte.
Amtsgericht Augsburg