Kalt erwischt wurden Fitnessstudios und Vereine von der Regelung, dass auch Geimpfte und Genesene bei ihnen nur noch mit einem Test Sport treiben dürfen. Bislang galt dort die 2G-Regel, es reichte ein Nachweis, dass man getestet oder geimpft ist. Als nun die neue Verordnung veröffentlicht wurde, war die Bestürzung groß bei den Betroffenen: Nicht nur für Sportveranstaltungen gilt nun 2G-plus, sondern auch für alle sportlichen Aktivitäten in Vereinen und Fitnessstudios. Das bedeutet: Fürs Training sowie den Wettkampf- und Spielbetrieb muss man zusätzlich noch einen aktuellen negativen Test vorlegen (siehe auch "Diese Regelungen gelten" am Ende des Artikels).
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