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Langerringen: Langerringen sieht Vorteile in den Abstandsregeln beim Bauen

Langerringen

Langerringen sieht Vorteile in den Abstandsregeln beim Bauen

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    Der Abstand zwischen Gebäuden wird in der Bayerischen Bauordnung neu geregelt. Wie Langerringen darauf reagiert.
    Der Abstand zwischen Gebäuden wird in der Bayerischen Bauordnung neu geregelt. Wie Langerringen darauf reagiert. Foto: Hieronymus Schneider (Symbolfoto)

    Die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum ersten Februar beschäftigt derzeit alle Gemeinden. Im Wesentlichen geht es dabei um die Neuregelung des Maßes der Abstandsflächen von Gebäuden zur Grundstücksgrenze. Bürgermeister Marcus Knoll erläuterte die Gesetzesnovellierung, die eine dichtere Bebauung innerorts zum Ziel hat und damit den Flächenverbrauch vermindern soll. Demnach wird bei der Wandhöhe als Bemessungsgrundlage des Abstands nunmehr die Höhe des Daches bei mehr als 45 Grad Neigung zu einem Drittel und der Giebel in voller Höhe hinzugerechnet. "Von dieser Neuberechnung der Wandhöhe (H) kann die Gemeinde nicht abweichen, also nicht durch Satzung zum alten Recht zurückkehren", sagte Knoll und erläuterte, dass eine Gemeindesatzung nur die Tiefe der Abstandsfläche zwischen der neuen Regelung von vier Zehnteln (0,4 H) und der bisher geltenden ganzen Wandhöhe (1,0 H) bestimmen könne.

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