Die Friedhofs- und Bestattungssatzung in Kleinaitingen wurde erst im April dieses Jahres neu gefasst. Nun wurde sie nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde in einigen Punkten wieder zur Beratung im Gemeinderat vorgelegt. Michael Lang vom Friedhofsamt der Verwaltungsgemeinschaft zeigte die wesentlichen Änderungen auf. Die Ruhefrist für Erdbestattungen wird von 25 auf 20 Jahre verkürzt, bei Kindergräbern auf zehn Jahre. Für die im neuen Teil des Friedhofs zugelassenen unterirdischen Urnenbestattungen in Form von Rasengräbern, Baumbestattungen oder Pultgräbern ändern sich die Ruhefristen von zwölf auf zehn Jahre. Bei Urnenbestattungen im Boden darf nur die Urne aus verrottendem Material in die Bodenhülse versenkt werden. Grabbeigaben sind nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur bei Kindergräbern, da darf auch ein Lieblingsspielzeug oder Stofftier mit in das Urnengrab gegeben werden.
Gemeinderat