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Prozess
29.07.2019

Schlägerei unter Buben: Vater greift ein

Vor einem Asylbewerberheim gibt es eine Rangelei. Hat ein 47-Jähriger seinen Sohn nur vor Prügeln beschützt oder schleuderte er einen 14-Jährigen gegen eine Hausmauer und forderte seinen Sohn zum Schlagen auf?

Fast drei Stunden lang verhält sich der kräftige Angeklagte ruhig, doch während seines Schlussworts kann er nicht mehr an sich halten. Lächerlich sei die Verhandlung am Augsburger Amtsgericht, nur wegen seiner vielen Vorstrafen – insgesamt 31 an der Zahl – würde er hier sitzen. Dabei habe er lediglich seinen zwölfjährigen Sohn vor weiteren Schlägen bewahren wollen, als dieser vor einem Asylbewerberheim von zwei afghanischen Brüdern attackiert worden sei. Die Gefahr, nun sechs Monate ins Gefängnis zu müssen – so wie es die Staatsanwältin fordert – könne er überhaupt nicht nachvollziehen.

Anklage: Dann forderte er seinen Sohn auf zuzuschlagen

Der 47-jährige Deutsche beobachtete laut Anklage im Juli vergangenen Jahres einen Streit zwischen fünf Kindern – darunter auch sein Sohn. Als er zu der Wiese vor dem Asylbewerberheim kam, soll er einen 14-jährigen Afghanen gepackt und seinen Sohn aufgefordert haben, diesen zu schlagen. Daraufhin soll der Sohn mit der Faust gegen den Bauch des 14-Jährigen geschlagen haben. Der Vater habe danach den anderen Jungen am T-Shirt gepackt und gegen eine Hausmauer geschleudert, wo er zu Boden stürzte und sich am Bein leicht verletzte. So zumindest lautet der Vorwurf, der den Mann vor Gericht bringt.

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