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Landkreis Augsburg: Schneeschippen ist jetzt Bürgerpflicht

Landkreis Augsburg

Schneeschippen ist jetzt Bürgerpflicht

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    Vor der eigenen Haustüre muss jeder Bürger selbst räumen.
    Vor der eigenen Haustüre muss jeder Bürger selbst räumen.

    Eine Verordnung, die ähnlich in vielen Kommunen gilt, schreibt den Königsbrunnern vor: Zwischen 7 bis 20 Uhr müssen sie unter der Woche die Gehwege frei halten, am Wochenende bekommen die Bürger eine Stunde Aufschub. Die Räumpflicht gilt erst ab 8 Uhr. Auch dann, wenn der Grundstückseigentümer gar nicht vor Ort wohnt. "Das entbindet ihn nicht", betont Marco. "Dann muss er jemanden organisieren, der das für ihn übernimmt."

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