In den Wertachkliniken in Schwabmünchen und Bobingen gilt jetzt ein generelles Besuchsverbot. Dabei gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, in denen Angehörige einen Kranken doch besuchen dürfen: "Wenn ein Patient im Sterben liegt oder der Vater nach einer Geburt Mutter und Kind sehen will, dann sind Besuche auch immer noch möglich. Außerdem können die Stationsärzte Ausnahmen erteilen", sagt der Vorstand der Wertachkliniken Martin Gösele. Zuvor durften sich zwei Personen registrieren lassen, von denen eine täglich eine halbe Stunde den Patienten besuchen durfte.
Schwabmünchen/Bobingen