Es war ein feucht-fröhlicher Abend, die Stimmung war ausgelassen. Nicht verwunderlich, schließlich wurde ins neue Jahr gefeiert. Doch so schön die letzten Stunden des Jahres 2016 waren, so unangenehm waren die ersten Stunden 2017 für einen 40-jährigen Angeklagten aus dem südlichen Landkreis. Wegen einer wie er selbst sagt „total bescheuerten Aktion“ verurteilte das Amtsgericht Augsburg den Mann zu einer hohen Geldstrafe.
Schwabmünchen