
Hiltenfingen führt Dringlichkeitsstufen bei den Kindergartenplätzen ein

Plus Wer bekommt einen Kindergartenplatz, falls es an Kapazitäten mangeln? Um diese Frage zu klären, bringt Hiltenfingen nun ein neues System an den Start.
Wer in Hiltenfingen einen Betreuungsplatz für Kinder will, wird künftig in einer von fünf Dringlichkeitsstufen eingeordnet, falls es an Plätzen mangelt: Die Kindergartenbenutzungssatzung ist seit 1987 lediglich in Teilen verändert worden. Nun wurde sie nach der Inbetriebnahme des Hauses für Kinder und angesichts des massiven Wandels der gesetzlichen Regelungen und Anforderungen grundlegend überarbeitet und neu gefasst. Um eine möglichst konforme Regelung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Langerringen zu finden, gab es Vorgespräche mit allen Kindergartenleitungen und der Verwaltung.
Signifikante Änderungen sind die Festsetzung von Dringlichkeitsstufen, falls nicht genügend freie Plätze vorhanden sind, sowie die Befristung von Betreuungszusagen für auswärtige Kinder immer nur für ein Jahr. Diese ist abhängig von der Finanzierungszusage der Wohnortgemeinde. An erster Stelle der Dringlichkeit stehen Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden. Danach kommen Kinder, deren Mütter oder Väter alleinerziehend und berufstätig sind. An dritter und vierter Stelle stehen Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden oder wegen einer sozialen Integration der Betreuung bedürfen. In der fünften Dringlichkeitsstufe sind die Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind. Darüber hinaus wurden die Abmeldung eines Kindes grundsätzlich zum Jahresende, die Anzeigepflicht von Krankheiten mit dem Nachweis ärztlicher Untersuchungen und Impfungen, sowie Härtefälle geregelt.
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