Wer in Hiltenfingen einen Betreuungsplatz für Kinder will, wird künftig in einer von fünf Dringlichkeitsstufen eingeordnet, falls es an Plätzen mangelt: Die Kindergartenbenutzungssatzung ist seit 1987 lediglich in Teilen verändert worden. Nun wurde sie nach der Inbetriebnahme des Hauses für Kinder und angesichts des massiven Wandels der gesetzlichen Regelungen und Anforderungen grundlegend überarbeitet und neu gefasst. Um eine möglichst konforme Regelung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Langerringen zu finden, gab es Vorgespräche mit allen Kindergartenleitungen und der Verwaltung.
Hiltenfingen