Abwassergebühren in Kleinaitingen steigen
Plus Bei der Grundsteuer wollen die Gemeinderäte abwarten, wie sich die Grundsteuerreform für die Eigentümer auswirkt.
Die Hebesätze für die Realsteuern, das sind die Grundsteuer A und B, sowie die Gewerbesteuer, sind in Kleinaitingen seit 1970 gleichgeblieben. So besteht für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) ein Hebesatz von 360 und für B (alle anderen Grundstücke) ein Hebesatz von 330 Prozent. Bei der Gewerbesteuer werden 370 Prozent angesetzt.
Bereits bei der Haushaltsberatung Ende Mai hatte die Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft, Monika Holtkamp, die Empfehlung einer Erhöhung angekündigt. Nun wurde der Vorschlag zur inflationsbedingten Anhebung der Grundsteuer B auf 360 Prozent dem Gemeinderat vorgelegt. Die beiden anderen Steuersätze sollten so bleiben wie sie sind. Die Gemeinderäte Thomas Heider und Stefan Büschl (beide CSU/UW) sprachen sich dagegen aus.
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