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Landkreis Augsburg: "Anlieger frei" - Wer darf dort fahren?

Landkreis Augsburg

"Anlieger frei" - Wer darf dort fahren?

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    Kleines Schild, große Wirkung. Bei "Anlieger frei" gibt es einiges zu beachten.
    Kleines Schild, große Wirkung. Bei "Anlieger frei" gibt es einiges zu beachten. Foto: Elmar Knöchel

    Das Zusatzschild "Anlieger frei" steht meist im Zusammenhang mit einem Verkehrszeichen "Durchfahrtsverbot". Wer in einer solchen Straße fahren darf, leitet sich aus der sprachlichen Verwendung ab. In der Straßenverkehrsverordnung wird der Begriff "Anlieger" nicht weiter ausgeführt. Durch die Rechtssprechung ergibt sich aber ein klares Bild. So sind Anlieger alle Anwohner, deren Grundstück direkt an der Straße liegt, egal ob Eigentümer oder Mieter. 

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