Das Zusatzschild "Anlieger frei" steht meist im Zusammenhang mit einem Verkehrszeichen "Durchfahrtsverbot". Wer in einer solchen Straße fahren darf, leitet sich aus der sprachlichen Verwendung ab. In der Straßenverkehrsverordnung wird der Begriff "Anlieger" nicht weiter ausgeführt. Durch die Rechtssprechung ergibt sich aber ein klares Bild. So sind Anlieger alle Anwohner, deren Grundstück direkt an der Straße liegt, egal ob Eigentümer oder Mieter.
Landkreis Augsburg