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Schwabmünchen
06.12.2022

Rauchmelder: Schutzengel, die immer im Einsatz sind

Kerzenschein gehört für viele Menschen zur Weihnachtszeit.
Foto: Imago

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt: Zur Vorweihnachtszeit gehört für viele Kerzenschein dazu. Da offenes Feuer immer auch Gefahr birgt, sind Rauchmelder unverzichtbar.

Gerade in der Weihnachtszeit kommt es häufig zu Wohnungsbränden: Warnmelder schützen vor Schäden und können Leben retten. Der Schwabmünchner Feuerwehrkommandant Stefan Missenhardt und Feuerwehrsprecher Anselm Brieger klären über Pflichten, Installation und Wartung der Geräte auf. 

  • Wo ist ein Rauchmelder eigentlich Pflicht? In allen Schlafzimmern, also auch Kinder- und Gästezimmern, sowie in Verbindungsgängen muss jeweils mindestens ein funktionsfähiger Rauchmelder installiert sein. "Ich würde mindestens noch dazu raten, bei privaten Einfamilienhäusern das Treppenhaus zu überwachen", empfiehlt Stefan Missenhardt. "Die Melder selbst sollen an der Decke möglichst in der Raummitte und mit Abstand zu anderen Objekten, die den Rauchzustrom verhindern könnten, angebracht werden." In der Küche oder im Wohnraum sind Rauchmelder nicht vorgeschrieben. "Das macht Sinn, da der Melder durch die Rauchentwicklung zum Beispiel beim scharfen Anbraten fälschlicherweise losgehen würde", sagt Anselm Brieger von der Berufsfeuerwehr Augsburg. Er empfiehlt Kombimelder, die auf eine ungewöhnlich starke Wärme in Verbindung mit der Rauchentwicklung reagieren. "Es gibt Kombinationsmelder, die auch auf Kohlenmonoxid anschlagen", ergänzt Missenhardt.

Was passiert, wenn man keinen Rauchmelder hat?

  • Was passiert, wenn man keinen Rauchmelder hat? "Wurde in einem Brandfall die sogenannte Rauchwarnmelderpflicht missachtet, mindert die Gebäudeversicherung unter Umständen die Brandschadensleistung oder kommt ganz davon ab", sagt Feuerwehrsprecher Brieger. "Das ist aber nur die materielle Seite." Schlimmer sei, dass die meisten Menschen nicht durch das Feuer, sondern durch die Rauchentwicklung sterben. Hinzu kommt das geruchlose, hochgiftige Kohlenmonoxid. Bei einem nächtlichen Feuer besteht die Gefahr, dass man im Schlaf erstickt. "Nachts sind die Geruchssensoren nochmals heruntergefahren." Vor allem dann können Rauchmelder Leben retten. "Sie sind für uns alle wichtige Schutzengel, die 24/7 im Einsatz sind", betont Brieger. "Alleine in Schwabmünchen hatten wir in den vergangenen Jahren mehrere Brände, die nur dank Rauchmelder ohne Tote oder schwere Verletzungen geblieben sind", berichtet Missenhardt.
Ein Rauchmelder kann Leben retten. Die Installation ist grundsätzlich Eigentümersache.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)
  • Wer ist für die Installation verantwortlich? Für die Installation ist grundsätzlich der Haus- oder Wohnungseigentümer verantwortlich. "Der laufende Unterhalt und die Betriebsbereitschaft wird dann vom unmittelbaren Besitzer der Räumlichkeiten geleistet", weiß Missenhardt. Dies kann zum Beispiel der Mieter sein – außer es wird ausdrücklich vereinbart, dass es Eigentümersache ist. "Die Kosten für die laufende Wartung beziehungsweise Batterien können, je nach Regelung im Mietvertrag, auf den Mieter umgelegt werden." Zum Schutz seiner Sachwerte könne man sich zu seinen Rauchmeldern noch eine Weiterleitung installieren, empfiehlt der Kommandant. "Dann wird man, auch wenn man nicht daheim ist, auf dem Handy angerufen, wenn ein Rauchmelder auslöst."

Rauchmelder: Wie oft muss man Batterien wechseln?

  • Wie oft müssen Batterien gewechselt oder der Melder ausgetauscht werden? Solange alles funktioniert, muss der Rauchmelder nicht ausgetauscht werden. "Hier kommt es aber auf das Modell an", sagt Anselm Brieger. "Bei Modellen mit 10-Jahres-Batterie muss der Melder komplett ersetzt werden, wenn die Batterien leer sind. Andere haben etwa einen Neun-Volt-Batterie-Block, den man austauschen kann." Sind die Batterien leer oder liegt ein Defekt vor, gibt das Gerät in regelmäßigen minutenlangen Abständen einen Alarmton von sich.
  • Wer kontrolliert die Rauchmelder? Es gibt keine Kontrollen, weder von der Feuerwehr noch von der Baubehörde, sagt Missenhardt. "Ich wüsste auch nicht, dass Versicherer das im Vorfeld überprüfen", meint Brieger. Hier stehe jeder in der Eigenverantwortung. "Also Vorsicht vor Betrügern bei Anrufen oder Haustürbesuchen", warnt Missenhardt.

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