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Schießen: Schützengau Lech/Wertach: Neue Saison fällt aus

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Schützengau Lech/Wertach: Neue Saison fällt aus

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    In der im Oktober beginnenden neuen Saison dürften viele Luftgewehr- und Luftpistolenschützen in unserer Region ihre Sportgeräte gar nicht erst aus ihren Koffern holen.
    In der im Oktober beginnenden neuen Saison dürften viele Luftgewehr- und Luftpistolenschützen in unserer Region ihre Sportgeräte gar nicht erst aus ihren Koffern holen. Foto: Manfred Stahl

    Eine weitreichende Entscheidung, die viel diskutiert werden dürfte, hat die Führung des Schützengaues Lech/Wertach Anfang der Woche bei einer außerplanmäßigen Sitzung in Reinhartshausen getroffen. Anders als der Schützenbezirk Schwaben, der die Rundenwettkämpfe auf Bezirksebene im Oktober fast planmäßig starten will, hat die Führungsmannschaft des Gaues um Joachim Peters aus Oberottmarshausen einstimmig beschlossen, die Ligawettkämpfe auf Gauebene wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie abzusagen.

    Die neue Saison fällt damit nicht nur im Luftgewehr- und Luftpistolen-Rundenwettkampf auf Gauebene komplett aus, sondern auch in den gauinternen Ligarunden für Schüler, Jugendliche, Senioren und Auflageschützen. Ebenfalls nicht stattfinden wird in der Saison 2020/2021 das populäre Seniorenturnier für Auflageschützen.

    Entscheidung hatte sich im Schützengau Lech/Wertach abgezeichnet

    Abgezeichnet hat sich dieser radikale Schritt erst in den letzten Tagen, als deutlich wurde, wie schwer die Auflagen umzusetzen wären, die in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beachten sind.

    Joachim Peters war nach der Sitzung froh darüber, dass sich seine Führungsmannschaft zu einer klaren und vor allem einstimmigen Entscheidung durchgerungen habe: „Ich bin überzeugt davon, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben, und glaube fest daran, dass die Entscheidung auch von der Mehrheit der knapp 40 Vereine mitgetragen wird, die dem Gau angehören.“ Alternativ sei noch die Möglichkeit diskutiert worden, den Saisonstart zurückzustellen und die Situation Ende Oktober neu zu bewerten. Diese Möglichkeit, bei der die jetzt getroffene Entscheidung nur aufgeschoben worden wäre, sei jedoch verworfen worden.

    Die Auflagen für den Wettkampfbetrieb sind hoch

    Wie ist es zu der Entscheidung gekommen? Kurz nachdem die Vereine des Gaues Lech/Wertach Ende August die Ausschreibung und die Meldeformulare für die neue Saison erhalten hatten, wurde vom Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) eine mit „Start der Schießsportsaison unter Auflagen“ betitelte „BSSB-Info“ publiziert, die deutlich machte, wie umfangreich die Auflagen und Regelungen sind, die bei Aufnahme des grundsätzlich wieder zulässigen Wettkampfbetriebes zu beachten wären.

    Die Führung des Gaues Lech/Wertach erhielt in der Folge zahlreiche sehr skeptische Rückmeldungen aus seinen überwiegend im Altlandkreis Schwabmünchen beheimateten Vereinen. So mancher kleine Dorfverein sah sich außerstande, die Auflagen vollständig zu erfüllen. Andere Vereine wiederum machten personelle Probleme geltend, da nicht wenige Schützen schon im Vorfeld signalisiert hatten, im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie in der kommenden Saison nicht zur Verfügung zu stehen.

    Einige Schützen wollten sich nicht dem Risiko einer Infektion aussetzen, andere wiederum fürchten berufliche Konsequenzen, wenn sie sich in Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Wettkampf in eine coronabedingte Quarantäne begeben müssten.

    Schießen: Hygienekonzept des Verbandes hat es in sich

    An erster Stelle bei den Auflagen steht die Verpflichtung, für die Wettkämpfe ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten, auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen und dieses Konzept natürlich auch beim jeweiligen Wettkampf penibel umzusetzen. Der BSSB hat seinen Mitgliedsvereinen ein Musterhygienekonzept zur Verfügung gestellt, doch dieses hat es in sich und müsste zudem an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

    Eines der größten Probleme sieht Gauschützenmeister Joachim Peters in der Auflage, „Personen mit Kontakt zu Covid-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere von der Sportanlage fernzuhalten“, und Schützen, die solche Symptome entwickeln oder zeigen, umgehend von der Anlage zu verweisen.

    Vor allem die Frage, wer die Entscheidung über den Ausschluss eines Schützen vom Wettkampf letztlich treffen dürfe oder treffen müsse, ließ die Mitglieder der Gauvorstandschaft bei ihrer Sitzung in Reinhartshausen etwas ratlos zurück. Während eine derartige Entscheidung bei einem Handball- oder Fußballspiel im Zweifel der eingeteilte Schiedsrichter treffen kann, gibt es bei den Schützen in den Ligen unterhalb der Bayernliga keine Kampfrichter und damit keine „Unparteiischen“.

    Erhebliche Sorgen bereitet den Schützen auch die Auflage, dass Wettkämpfe nur maximal 120 Minuten dauern dürfen und dass danach für die komplette Schießanlage „ein ausreichender Frischluftaustausch zu gewährleisten“ sei. Nachdem viele Wettkämpfe aus Kapazitätsgründen in zwei Durchgängen geschossen werden und jeder Schütze grundsätzlich 75 Minuten Schießzeit hat, wäre es oftmals unvermeidlich, die Zeitgrenze von 120 Minuten zu überschreiten. Problematisch ist in Zusammenhang mit der Zeitbegrenzung auch, dass viele Vereine aus Kapazitätsgründen auf ihren Anlagen mehrere Wettkämpfe an einen einem Abend – teilweise zeitlich überlappend – austragen müssen. Auch der ausreichende Frischluftaustausch wäre in vielen Schützenheim nicht oder nur sehr schwer zu gewährleisten, da die Schießstände oft in fensterlosen Räumen und zudem im Keller untergebracht sind.

    Mit die wenigsten Sorgen, so Joachim Peters, bereite den Schützen noch die Auflage, dass bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen grundsätzlich immer eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen ist, die nur beim Schießen selbst abgelegt werden darf. Damit könne man „noch leben“.

    Mit zur Entscheidung, die Saison auf Gauebene abzusagen, beigetragen haben auch ungelöste Fragen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Hygienekonzept stehen. Eine dieser ungelösten Fragen ist, wie mit Mannschaften umzugehen ist, die zu einem oder mehreren Wettkämpfen nicht antreten können, weil mehrere Schützen wegen einer Corona-Infektion oder einer damit zusammenhängenden Quarantäne nicht zur Verfügung stehen.

    Es soll eine Alternative auf Fernwettkampf-Basis geben

    Ganz ohne Wettkämpfe auf Gauebene auskommen müssen die Schützen im Gau Lech/Wertach übrigens nicht, denn die Gausportleitung will interessierten Vereinen und Schützen als Alternative zu den abgesagten Ligawettkämpfen einen neuen Wettbewerb auf Fernwettkampf-Basis anbieten, dessen Modalitäten noch nicht feststehen.

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