Startseite
Icon Pfeil nach unten
Specials Redaktion
Icon Pfeil nach unten

Hausratversicherung: Nach einem Einbruch: Was zahlt die Versicherung?

Hausratversicherung

Nach einem Einbruch: Was zahlt die Versicherung?

    • |
    Nach einem Einbruch: Was zahlt die Versicherung?
    Nach einem Einbruch: Was zahlt die Versicherung?

    Mit einer ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert, heißt es in einer Broschüre des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wenn die Langfinger Bücher, Teppiche, Geschirr oder sogar das Futter für die Haustiere mitgenommen haben, gibt es demnach vom Versicherer Ersatz. Mitversichert sind auch Gegenstände aus Garage oder Keller, zum Beispiel Rasenmäher oder Werkzeug. Aber: Wurde auch das Auto aus der Garage gestohlen, gibt es kein Geld von der Hausratversicherung - hier hilft nur eine Kfz-Kaskoversicherung. Manche Versicherer bieten auch bestimmte Vereinbarungen, zum Beispiel für den Diebstahl von Gartenmöbeln an.

    Bei einer Mitschuld des Versicherten wird weniger Geld bezahlt

    Der Versicherte erhält den aktuellen Wiederbeschaffungspreis zurück. Der Betrag kann sich deswegen vom Kaufpreis unterscheiden. Um das korrekt nachzuweisen, rät die GDV, die Wohnungseinrichtung zu fotografieren und Kaufbelege aufzuheben. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt. Aber: Sobald eine Mitschuld des Versicherten vorliegt, er beispielsweise die Terrassentür gekippt hatte und es dann zum Einbruch kam, kann der Versicherer seine Leistungen kürzen. Ist die Schuld des Versicherten sehr groß, kann es auch passieren, dass die Versicherung überhaupt nichts zahlt.

    Hausratversicherung: Was ist mit dem heimischen Arbeitszimmer?

    Damit der Versicherungsnehmer im Ernstfall keine bösen Überraschungen erlebt, ist es wichtig, die Versicherungssumme richtig festzulegen. Hierfür gibt es ein Pauschalsystem: Laut GDV können beispielsweise für jeden Quadratmeter Wohnfläche 650 Euro angesetzt werden. Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern würde sich demnach eine Versicherungssumme von 52.000 Euro ergeben.

    Wertgegenstände können aber nur in begrenztem Umfang versichert werden, dazu gibt es Obergrenzen für Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere sowie teuren Schmuck, Briefmarken oder Gold. Gegen Aufpreis ist es aber oft möglich, auch höhere Entschädigungen zu vereinbaren. Ebenfalls wichtig: Das heimische Arbeitszimmer beziehungsweise dessen Ausstattung ist normalerweise nur über eine Hausratversicherung geschützt, wenn das Finanzamt es nicht als Arbeitszimmer anerkennt - dann braucht man nämlich eine separate Versicherung oder eine Ergänzung der Hausratversicherung.

    Die Hausratversicherung hat übrigens auch einen Baustein zu sogenannten Außenversicherung: Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang auch mitversichert, beispielsweise beim Diebstahl aus dem Hotelzimmer. AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden