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Doping-Prozess: Verteidigung von Mark S. legt Revision ein
Doping-Prozess
26.01.2021
Verteidigung von Mark S. legt Revision ein
Sportmediziner Mark S. (M) wurde zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Foto: Christof Stache, dpa
Die Doping-Razzia "Operation Aderlass" und ihre Folgen: Das Verfahren gegen Arzt Mark S. weiter. Weil er Revision einlegen, geht der Fall vor den Bundgerichtshof.
Der Fall um den Erfurter Doping-Arzt Mark S. geht vor den Bundesgerichtshof (BGH). Wie eine Sprecherin des Landgerichts München II auf Nachfrage erklärte, hat die Verteidigung des Mediziners Revision gegen das Urteil eingelegt. Zuvor hatte der Münchner Merkurdarüber berichtet.
Mark S. war am 15. Januar wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren.
Operation Aderlass: Die Staatsanwaltschaft war mit der Strafe zufrieden
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Revision verzichtet. "Das Urteil ist zwar bei allen Angeklagten ein bisschen unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft geblieben, aber nicht in einem Umfang, der unangemessen erscheint", sagte Oberstaatsanwalt Kai Gräber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Interview. Die Vorsitzende Richterin habe in ihrer Urteilsverkündung die richtigen Worte gefunden. Es gebe keinen Grund, Revision einzulegen.
Der Anwalt von Mark S., Juri Goldstein, hatte dagegen gesagt, es habe einen "erheblichen Verstoß" gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens gegeben. Der BGH in Karlsruhe muss entscheiden, ob vor dem Landgericht München II Verfahrensfehler gemacht wurden. (dpa)
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