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Eisschnellläuferin: Claudia Pechstein scheitert mit Klage

Eisschnellläuferin

Claudia Pechstein scheitert mit Klage

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    Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein zog im Rechtsstreit mit dem Internationalen Sportgerichtshof vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in Straßburg.
    Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein zog im Rechtsstreit mit dem Internationalen Sportgerichtshof vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in Straßburg. Foto: Hendrik Schmidt, dpa

    Für Eisschnellläuferin Claudia Pechstein (46) wurde es an diesem Dienstag auf juristischem Terrain wieder ernst. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verkündete in ihrem Rechtsstreit um die Rolle des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) eine wegweisende Entscheidung. Die fünfmalige Olympiasiegerin konnte die Straßburger Richter nicht überzeugen, dass der CAS weder unabhängig noch unparteiisch sei. Trotzdem steht ihr laut EGMR eine Entschädigung zu, da ihr Recht auf ein faires Verfahren durch den CAS verletzt wurde.

    Pechstein behauptete nie gedopt zu haben

    Darum geht es: Das Urteil war eine weitere Station auf Pechsteins bald ein Jahrzehnt währendem Weg durch die Instanzen. Die Eisschnellläuferin hatte sich 2009 vor dem CAS in Lausanne gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte gewehrt. Das Sportgericht bestätigte die Sperre jedoch. Pechstein sah ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Sie begründet den Vorwurf unter anderem mit der Art und Weise, wie die Richter des CAS ernannt werden. Außerdem sei ihr entgegen ihres ausdrücklichen Wunsches keine öffentliche Anhörung gewährt worden. Pechstein behauptet, nie gedopt zu haben, und fordert Schadenersatz für erlittenes Unrecht. Experten bescheinigen ihr eine geerbte Blutanomalie als Grund für ihre schwankenden Blutwerte.

    Kritik am CAS: Immer wieder gibt es Kritik am Internationalen Sportgerichtshof. Einer der Hauptvorwürfe lautet, es handele sich nicht um ein unabhängiges Schiedsgericht, weil die Institution durch Sportverbände finanziert werde. Mitte September war das Thema hochgekocht. Ein belgisches Gericht hatte entschieden, dass die gesetzliche Verpflichtung, Streitigkeiten zwischen Spielern, Vereinen und Verbänden vor dem CAS zu regeln, rechtswidrig sei. Ausgangspunkt war eine Klage des Fußball-Clubs FC Seraing.

    EGMR stärkte Recht von Doping-Fahndern

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Der EGMR mit Sitz in Straßburg beschäftigt sich mit Grundrechtsverletzungen aller Art: etwa Misshandlungen im Gefängnis, Freiheitsentzug oder Enteignungen. Hier können Bürger Beschwerde gegen den Staat einreichen, dem sie einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention vorwerfen. Pechstein beschwerte sich formal gegen die Schweiz, wo der CAS sitzt. Besonders häufig geht es vor dem Straßburger Gericht - wie im Fall Pechstein - um das Recht auf ein faires Verfahren. Der EGMR gehört zum Europarat, einer Staatenorganisation mit 47 Mitgliedstaaten, darunter Nicht-EU-Länder wie Russland, die Ukraine und die Türkei. Mit der EU hat das Gericht nichts zu tun. 

    Menschenrechte und Sportpolitik: Auch in anderen sportpolitischen Fragen hat sich der EGMR schon zu Wort gemeldet. So stärkte er im Januar das bestehende Doping-Kontrollsystem. Doping-Fahnder dürfen nach Ansicht der Richter Profisportler verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen. Das sogenannte Whereabout-System verstoße nicht gegen ihr Recht auf Achtung des Privatlebens, hieß es in dem Urteil.

    Pechstein erfährt Niederlage in Rechtsstreit

    Das Urteil: Claudia Pechstein ist mit einer Beschwerde gegen den Internationalen Sportgerichtshof CAS wegen dessen angeblich fehlender Unabhängigkeit gescheitert. In einem Urteil attestierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem CAS keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit. Damit hat Pechstein in ihrem jahrelangen Rechtsstreit gegen das Sport-Schiedsgericht eine Niederlage erfahren. Dennoch stehen ihr laut den Straßburger Richtern 8000 Euro Entschädigung zu, weil der CAS ihr keine öffentliche Anhörung gewährt habe. Dadurch sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. (dpa)

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