Fußballspieler müssen bei rücksichtslosen Fouls für dabei entstehende Verletzungen haften. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Im konkreten Fall hatte sich der Kläger bei einem Kreisliga-Spiel so schwer am Knie verletzt, dass er seinen Beruf als Maler und Lackierer auch gut zweieinhalb Jahre danach nicht mehr ausüben kann. Das Oberlandesgericht bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund, wonach der beklagte Spieler unter anderem 50 000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.
Ein Fußballspieler hafte zwar nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairness-Gebot entsprechender Spielweise verletze. Im vorliegenden Fall aber hafte der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nummer zwölf ("Verbotenes Spiel und sportliches Betragen") rücksichtslos gehandelt habe (Urteil vom 22.10.2012; Az.: I-6 U 241/11). (dpa)