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Jan Ullrich muss nicht ins Gefängnis

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Jan Ullrich muss nicht ins Gefängnis

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    Der ehemalige Radprofi Jan Ullrich ist in der Schweiz zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er in betrunkenem Zustand einen Autounfall verursacht hatte. Das entschied das Bezirksgericht Weinfelden am Donnerstag.

    „Was geschehen ist, ist schlimm und verwerflich. Die Grenzwerte sind für alle gleich – ob Spitzensportler oder „normale Menschen“ spielt keine Rolle“, zitierte die Boulevard-Zeitung „Blick“ die Richterin. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten für 17 Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Der gebürtige Rostocker muss die Prozesskosten tragen und knapp 8700 Euro Strafe zahlen.

    „Ich habe vor dreieinhalb Jahren einen Fehler begangen, den ich sehr bereue. Ansonsten habe ich alles gesagt“, zitierte Blick Ullrich bei seinen Schlussworten vor Gericht. Er entschuldigte sich für sein Verhalten. Nach der Urteilsverkündung war Ullrich erleichtert, wie seine Anwälte mitteilten. Die lange Verfahrensdauer sei belastend für ihn und seine Familie gewesen. Ullrich werde keine Berufung einlegen, teilte Anwalt Markus Neff mit.

    Am 19. Mai 2014 hatte Ullrich laut Aussagen vor Gericht viel Weißwein getrunken, bevor er zu einem Geschäftstermin gefahren war. Auf dem Rückweg kam es dann zu dem Unfall. Er rammte mit überhöhter Geschwindigkeit zwei Autos. Verletzt wurde niemand. (dpa)

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