Claus Grzeskowiak wird den 31. Oktober 2004 sein Leben lang nicht vergessen. Es ist der Tag, an dem seine Karriere endete. Der damals 30-Jährige war bis dahin ein durchschnittlicher Zweitligaprofi, spielte für Eintracht Trier. Am 31. Oktober trafen die Trierer auf Energie Cottbus. Innenverteidiger Grzeskowiak bekam es dabei unter anderem mit Cottbus-Stürmer Michael Thurk zu tun.
Zu Beginn der zweiten Halbzeit prallen die beiden in einem Zweikampf aufeinander. Schnell wird klar, dass es kein Zweikampf wie jeder andere ist: Thurks Schneidezähne bleiben im Bein des Verteidigers stecken. Thurk ist sofort bewusstlos. "Ich dachte, er stirbt", wird Grzeskowiak später im Trierischen Volksfreund zitiert. Doch es ist Grzeskowiak, den es viel härter trifft. Noch im Stadion wird seine Wunde genäht. Später im Krankenhaus sagt man ihm, dass die Wunde wieder geöffnet werden müsste. Eine antibiotische Therapie sei unbedingt zu empfehlen. Grzeskowiak lehnte ab.
Das Bein infizierte sich. Grzeskowiak erreichte nie wieder seinen alten Leistungsstand. Nun klagte Grzeskowiak vor dem Oberlandesgericht Koblenz auf eine Millionenentschädigung. Er verlangte laut Rhein Zeitung 75.000 Euro Schmerzensgeld, 200 Euro monatliche Rente und rund 1,33 Millionen Euro Verdienstausfall, weil die Wunde nicht richtig versorgt worden sei. Das Gericht wies die Klage ab.
Zwar habe die Wunde auf dem Platz nicht genäht werden dürfen, weil nach einer Bissverletzung eine Bakterien-Infizierung möglich sei, allerdings trage Grzeskowiak die größte Schuld selbst: weil er die Behandlung durch den Arzt im Krankenhaus ablehnte. (AZ)