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Verfahren um Sportmediziner
24.11.2020

Doping-Prozess in Verlängerung: Dirk Q. erklärt sich

Der Doping-Prozess um Mark S. geht zieht sich bis in das Jahr 2021.
Foto: Peter Kneffel/dpa

Einer der größten deutschen Doping-Prozesse wird sich noch bis in den Sommer 2021 erstrecken. In dem Verfahren um den Mediziner Mark S. lässt ein weiterer Angeklagter nun eine Erklärung verlesen. Eine frühere Kundin von Mark S. berichtet von Doping-Praktiken.

Dirk Q. hat sich im Blutdoping-Prozess um den Mediziner Mark S. erstmals zu Wort gemeldet.

Der fünfte Angeklagte in dem Verfahren ließ eine Erklärung von einem seiner Verteidiger verlesen. Darin schilderte der Bauunternehmer Dirk Q. unter anderem, wie sich über ein Arzt-Patienten-Verhältnis hinaus "eine Freundschaft" zum Hauptangeklagten entwickelt habe. Er habe sich ihm anfangs auch "verpflichtet gefühlt", hieß es.

Mark S. habe Dirk Q. früher in schwierigen Lagen unterstützt. Da sei ihm klar gewesen, "dass auch ich ihm helfe, wenn er mich braucht", wurde verlesen. So habe Dirk Q. für seine Dienstleistungen stets einen Tagessatz von 200 Euro genommen - genauso viel wie für handwerkliche Jobs.

Dirk Q. habe für Blutbeuteltransporte zur Verfügung gestanden, er sei aber nicht für die Blutentnahme geeignet gewesen. Er habe zudem nicht gewusst, dass es sich bei seinen Diensten um Dinge handelte, die "möglicherweise Dopingzwecken" dienten sollten oder strafrechtlich relevant hätten sein können. Er habe keinen Grund gesehen, "irgendwelche Ungesetzlichkeiten zu vermuten". Zudem war Dirk Q. der Erklärung zufolge stets davon ausgegangen, dass er alleiniger Helfer von Mark S. war.

Dirk Q. sitzt neben Mark S. seit Anfang 2019 in Untersuchungshaft, weil er der Staatsanwaltschaft zufolge ebenfalls Athleten Blut entnommen und wieder injiziert hat, unter anderem während der Olympischen Winterspiele 2018 in Pyeongchang. Die aktive Beteiligung an einer Blutrückführung räumte Dirk Q. bei einem langjährigen kasachischen Langläufer ein. "Mark hat mich zu nichts gezwungen, allenfalls mich das ein oder andere Mal daran erinnert, dass ich ihm einen Gefallen schulde", hieß es. Ob sich Dirk Q. weiter äußern will, ließ er nach der Verlesung offen.

Zuvor war eine ehemalige Kundin von Mark S. als Zeugin gehört worden. Eine frühere österreichische Mountainbikefahrerin hatte Mitte September 2017 ein neuartiges Präparat von dem Mediziner erhalten und kurz nach der Einnahme eine körperliche Reaktion in Form von starkem Kältegefühl an Händen und Füßen gezeigt.

"Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt gut aufgehoben gefühlt", berichtete die Frau dennoch, der Mark S. an jenem Tag auch beigestanden habe. Es habe sich bei dem neuen Präparat um getrocknete Blutkörperchen gehandelt, die in Kochsalzlösung aufgelöst und anschließend injiziert werden. Es hätte das herkömmliche Blutdoping ersetzen sollen. "Mir war bewusst, das es kein offizielles Medikament ist", räumte die Österreicherin ein. Sie sei aber davon ausgegangen, dass es bereits in den USA unter Sportlern im Umlauf gewesen sei.

Mark S. wird unter anderem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Sportlerin widersprach der Darstellung, sie habe den Mediziner um das neue Präparat gebeten. "Ich habe niemanden gebeten, die Behandlung durchzuführen. Ich habe eingewilligt", erläuterte sie. "Wir haben das gemeinsam beschlossen."

Der Mediziner Mark S. hatte als Hauptangeklagter im Blutdoping-Prozess ein Geständnis abgelegt und Manipulationen seit 2012 eingeräumt. In einer Erklärung räumte der Erfurter ein, von jenem Jahr an vor allem Winter- und Radsportler betreut zu haben. Allerdings unterstrich er, dass es ihm dabei nicht um Geld gegangen sei, sondern dass er nur kostendeckend gearbeitet habe.

Der größte deutsche Doping-Prozess seit Jahren wird nun in die Verlängerung gehen. Eigentlich war der 21. Dezember als letzter Termin für die Hauptverhandlung angesetzt. Nun sind bis zum 11. Juni weitere Sitzungen geplant.

Die Verteidiger des Mitangeklagten Dirk Q. scheiterten damit, den ehemaligen Radprofi und Doper Jörg Jaksche sowie Anti-Doping- Wissenschaftler als Zeugen vorladen zu lassen. Das Gericht wies entsprechende Anträge ab.

© dpa-infocom, dpa:201124-99-449121/2 (dpa)

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