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FC Augsburg: Warum der FC Augsburg vor Gericht zieht

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Warum der FC Augsburg vor Gericht zieht

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    Der FC Augsburg will Geld zurück, das er für die Altersversorgung von Andreas Ottl gezahlt hat. Doch die Chancen auf einen Erfolg der Klage sind eher gering.
    Der FC Augsburg will Geld zurück, das er für die Altersversorgung von Andreas Ottl gezahlt hat. Doch die Chancen auf einen Erfolg der Klage sind eher gering. Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

    Die Zeit in Augsburg lief für Andreas Ottl eher unglücklich. Im Sommer 2012 war er von Hertha BSC zum FCA gewechselt. Die Erwartungen in den damals 27-Jährigen waren hoch, schließlich hatte der Mittelfeldspieler früher beim FC Bayern drei Mal das Double aus Meisterschaft und Pokal geholt. Doch in Augsburg fand er nie so richtig in die Spur, kämpfte mit Verletzungen und machte in zwei Saisons nur 13 Bundesligaspiele für den Verein. Sein 2014 auslaufender Vertrag wurde nicht verlängert.

    Das ist mehr als drei Jahre her, und Ottl, heute 32, ist längst kein aktiver Fußballer mehr. Dennoch ist das damalige Vertragsverhältnis des gebürtigen Müncheners und dem FC Augsburg nun Gegenstand eines Zivilstreites vor dem Landgericht in Augsburg, wenngleich Ottl selbst von der Angelegenheit nur am Rande betroffen ist.

    Geklagt hat der FCA, genauer: die „FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA“, und das gegen eine Spielerberatungsagentur. Dieses Unternehmen berät Profikicker hinsichtlich ihrer Geldanlage und tritt dabei offenbar auch als Versicherungsmakler auf, so auch bei Ottl. Der hatte in einer früheren Station eine Form der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen, eine sogenannte Unterstützungskasse. Als der Fußballer nach Augsburg wechselte, wollte er, dass die Unterstützungskasse weiterlief, und die Agentur fragte für ihn beim FCA an. Der FCA stimmte zu. Folge dessen ist dabei, dass der Arbeitgeber Beiträge in einen „Pensionssicherungsverein“ einzahlt – dieser soll Sorge dafür tragen, dass die Versorgungsansprüche gesichert sind, sollte die Unterstützungskasse pleitegehen.

    Um jene Beiträge zu dem Pensionssicherungsverein dreht sich der Zivilprozess. Der FCA klagt auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung; der Verein sei der Meinung, die Agentur hätte den FCA darauf hinweisen müssen, dass die Beiträge auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses weitergezahlt werden müssen, heißt es vom Landgericht.

    Es geht um rund 4700 Euro

    In der Klage geht es um die Beiträge zur Insolvenzsicherung des Jahres 2013 und 2014. Um viel Geld geht es nach den Maßstäben des Fußballsports nicht, sondern nach Auskunft des Landgerichtes um eine Summe von etwa 4700 Euro. In der Verhandlung machte der Anwalt der Spielerberateragentur, Michael Lenzen, geltend, dass zwischen seiner Mandantin und dem Fußballverein überhaupt kein Vertragsverhältnis bestehe, sondern nur zwischen dem Fußballer Andreas Ottl und der Agentur. Zudem zweifelte er daran, dass der Verein von den strittigen Beiträgen nichts gewusst haben will – schon alleine deshalb, da es bei einem früheren Spieler des FC Augsburg ein gleiches Konstrukt gegeben habe, das ebenfalls von der Spielerberatungsagentur vermittelt worden sei.

    Mit einem Urteil ist Ende November zu rechnen. Die Erfolgsaussichten der Klage des Vereins sind nach dem, was Richter Michael Schneider während der Verhandlung durchblicken ließ, aber offenbar ziemlich gering.

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