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Auto aktuell: Kaufprämie für Elektroautos wird gewährt

Auto aktuell

Kaufprämie für Elektroautos wird gewährt

Die Bundesregierung hat eine Prämie für Elektroautos beschlossen.
Die Bundesregierung hat eine Prämie für Elektroautos beschlossen. Foto: terovesalainen/stock.adobe.com

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie – auch Umweltbonus genannt – erhalten. Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Prämie kann bis zu 6000 Euro betragen. Zusätzlich winken Steuervorteile.

Prämie auch für Plug-In-Hybride

Die Prämie beziehungsweise der Umweltbonus beträgt künftig 6000 Euro beim Kauf eines Batterie- oder Brennstoffzellen betriebenen Autos und bis zu 4500 Euro beim Kauf eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeug. Zum Vergleich: Vorher waren es 4000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3000 Euro für Plug-In-Hybride.

Diese Fördersumme gilt für Fahrzeuge bis 40000 Euro Nettopreisliste. Für Fahrzeuge ab 40000 bis 65000 Euro Nettolistenpreis können Interessierte bis zu 5000 Euro Förderung erhalten.

Für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden

Die Fördersätze gelten sowohl für rein elektrische Fahrzeuge als auch für Plug-In-Hybride und sind auf alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen worden sind.

Antrag online stellen

Bund und Industrie tragen den Zuschuss je zur Hälfte. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite dieses Bundesamtes online stellen. Das Förderprogramm ist bis Ende 2025 verlängert worden und steht im Einklang mit dem EU-Beihilferecht.

Zusätzliche Anreize

Um E-Mobilität zusätzlich zu fördern, ist das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei. Obwohl dabei sonst anfallende Stromkosten eingespart werden, wird die „Tankfüllung“ ausnahmsweise nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa beim Dienstwagen oder bei Essensgutscheinen.

Darüber hinaus ist derjenige, der sich ein Elektroauto neu zulegt, ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Weitere Förderung

Parallel zur Verlängerung des Umweltbonus wird der Einbau eines akustischen Warnsignals speziell für geräuscharme Elektrofahrzeuge eingeführt. Hierfür beträgt die Förderhöhe pauschal 100 Euro.

pm

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