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Autofahrer-Wissen: Nebelschlussleuchte: Welche Regeln gelten?

Autofahrer-Wissen

Nebelschlussleuchte: Welche Regeln gelten?

Erst wenn durch Nebel die Sichtweite unter 50 Meter liegt, dürfen Autofahrer inner- und außerorts zusätzlich die Nebelschlussleuchte anstellen.
Erst wenn durch Nebel die Sichtweite unter 50 Meter liegt, dürfen Autofahrer inner- und außerorts zusätzlich die Nebelschlussleuchte anstellen. Foto: Peter Endig, tmn

Der Herbst ist da und überrascht morgens mancherorts schon mit dicken Nebelschwaden. Bei derart schlechter Sicht müssen Autofahrer natürlich das Licht anschalten. Doch erst, wenn durch Nebel die Sichtweite unter 50 Meter beträgt, dürfen sie inner- und außerorts zusätzlich die Nebelschlussleuchte anstellen.

Die Leitpfosten stehen 50 Meter auseinander

Das berichtet der ADAC mit Verweis auf den Gesetzgeber. Dieser erlaubt dann übrigens auch nur maximal Tempo 50. Als Orientierung können die Leitpfosten dienen. Diese stehen in der Regel im Abstand von 50 Metern zueinander. Wer die Leuchte missbräuchlich anmacht oder vergisst, sie bei gelichtetem Nebel auszuschalten, blendet Nachfolgende und muss mit einem Bußgeld ab 20 Euro rechnen.

Nebelschlussleuchte muss nicht zwingend angestellt werden

Allerdings sind Autofahrer auch nicht verpflichtet, die Leuchte anzustellen. Serienmäßig sind die Leuchten seit 1991 vorgeschrieben. Im Gegensatz zur Schlussleuchte, die nur bei Nebel zum Einsatz kommen darf, dürfen Autofahrer vorhandene Nebelscheinwerfer daneben auch bei starkem Regen oder Schneefall einschalten. Bessert sich die Sicht, sind auch diese ebenfalls wieder auszumachen. (tmn)

Angaben der StVO zur Beleuchtung inklusive Nebelschlussleuchte

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