Startseite
Icon Pfeil nach unten
Auto
Icon Pfeil nach unten

Verkehr: Privathaftpflicht: Kein Ersatz für die Kfz-Haftpflicht

Verkehr

Privathaftpflicht: Kein Ersatz für die Kfz-Haftpflicht

Privathaftpflicht: Kein Ersatz für die Kfz-Haftpflicht
Privathaftpflicht: Kein Ersatz für die Kfz-Haftpflicht

In einem Fall war es mit einem nicht versicherten Quad - wohl auf privatem Gelände - zu einem schweren Unfall gekommen. Der Versicherungsnehmer hatte seinem minderjährigen Neffen erlaubt, das Quad zu benutzen und seine ebenfalls minderjährige Nichte mitzunehmen. Das Quad überschlug sich und begrub die Nichte unter sich, die seitdem gelähmt ist. Der Quad-Besitzer forderte von seiner Privathaftpflicht die Behandlungskosten für die Nichte.

Zu Unrecht, wie das OLG Brandenburg (Az.: 11 U 28/14) entschied. Die "kleine Benzinklausel" diene grundsätzlich der Abgrenzung der Privathaftpflicht von der Kfz-Haftpflicht und solle so Doppelversicherungen und Deckungslücken vermeiden. Da der Kläger das Quad hätte zulassen und versichern können, der entstandene Schaden von der Kfz-Haftpflicht aber nicht abgedeckt gewesen sei, müsse auch die Privathaftpflicht-Versicherung hier nicht eingreifen. Der Versicherungsnehmer muss also für die Kosten der Heilbehandlung seiner Nichte selbst aufkommen. (dpa)

Diskutieren Sie mit
0 Kommentare
Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden