Die Do's and Dont's auf dem E-Scooter
Wer auf einem E-Scooter Quatsch macht, muss in manchen Fällen bis zu 500 Euro zahlen. Nutzer sollten sich die Verkehrsregeln daher vorab gut durchlesen.
E-Scooter gehören längst zum Alltag in Innenstädten. Beliebt, um schnell und spontan von A nach B zu kommen, nutzen ihn manche recht unbedacht, mahnt der ADAC. Vielen Nutzern sei nicht klar, auf welchen Strecken die elektronischen Tretroller überhaupt erlaubt sind - und welche Bußgelder bei Verstößen drohen.
Das gilt bei der Fahrt mit einem E-Scooter
Ein Überblick über die Verkehrsregeln:
- Zugelassen sind E-Scooter für alle Menschen ab 14 Jahren, einen Führerschein benötigt man nicht. Der ADAC rät, bei der Fahrt einen Helm zu tragen, verpflichtend ist er aber nicht.
- Erlaubt sind sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, dürfen Nutzer laut ADAC auf die Fahrbahn ausweichen. Das bedeutet: Es gelten, sofern vorhanden, die Radampeln.
- Verboten sind die elektrischen Tretroller hingegen auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung, wenn die Flächen nicht durch Zusatzzeichen freigegeben sind. Es drohen sonst 15 Euro und bei Sachbeschädigung 30 Euro.
Das Abstellen der E-Scooter ist nur am Straßenrand, auf dem Gehweg und, sofern freigegeben, auch in der Fußgängerzone erlaubt. Entscheidend ist laut ADAC, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer durch die Roller beeinträchtigt werden dürfen.
Auf einem E-Scooter stehen darf maximal nur eine Person. Genauso wenig ist es außerhalb von Fahrradzonen erlaubt, nebeneinander zu fahren. Bei einer Sachbeschädigung werden bis zu 30 Euro fällig.
- Besser nicht nach einem Barbesuch mit dem E-Scooter nach Hause fahren. Wie für Autofahrer gelten strenge Promillegrenzen. Selbst wer noch sicher fahren kann und mit 0,5 bis 1,09 Promille aufgehalten wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und diese kann teuer werden. Laut ADAC drohen meist 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Ab einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Aber Vorsicht: Auch bei weniger Promille können Fahrer zur Kasse gebeten werden, wenn sie nicht mehr fahrtüchtig sind. Dann liegt die Grenze bei 0,3 Promille. Wie beim Autofahren gelten für Fahranfänger und jene unter 21 Jahren eine Null-Promille-Grenze. - Handys sind am Steuer verboten. Es drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wer zusätzlich andere Menschen gefährdet, zahlt 150 Euro Busgeld und erhält zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Möchte sich jemand privat einen E-Roller zulegen, empfiehlt der ADAC, vor der ersten Fahrt ein paar Punkte zu beachten. Der Halter benötigt eine Haftpflichtversicherung, die auf der Versicherungsplakette des Rollers erscheint. Wer ohne Versicherung fährt, muss mit 40 Euro Verwarngeld rechnen.
Zusätzlich muss jeder E-Scooter zugelassen werden. Ohne gültige Betriebserlaubnis wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig - und ein möglicher Unfall kann sehr teuer werden, da der Fahrer mit dem Privatvermögen haftet. (tmn)
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