
Diese Regeln gelten an Fußgängerüberwegen

Eins ist klar: Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben an Zebrastreifen immer Vorrang. Auf sie müssen andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Doch was muss man noch beachten?
Auch wenn andere Verkehrsteilnehmende am Zebrastreifen warten müssen, sollten Fußgängerinnen und Fußgänger so einen Überweg trotz Vorrang nie unachtsam überqueren. Um sicher gesehen zu werden, empfiehlt der Auto Club Europa (ACE), Blickkontakt etwa mit sich nähernden Autofahrerinnen und -fahrern herzustellen.
Vom Fahrrad sollte man beim Überqueren eines Zebrastreifens absteigen oder mit Bodenkontakt über den Überweg rollern. So gilt man als Fußgänger und darf auch mit Vorrang die Straße überqueren.
Radeln über Zebrastreifen kann bestraft werden
Wer aber mit Fahrrad oder E-Scooter über einen Fußgängerüberweg fährt und dadurch andere Verkehrsteilnehmende behindert, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro.
Achtung: Auch Kindern ist es den Angaben zufolge nicht erlaubt, auf dem Zebrastreifen zu fahren. Zwar dürfen unter Zehnjährige auf Gehwegen fahren, aber müssen beim Überqueren einer Straße ebenfalls absteigen und schieben.
Aufmerksam vom Hinweisschild an
Mit Auto, Rad oder Roller am Verkehr Teilnehmende auf der Straße sind nicht nur wartepflichtig, sondern sollten auch die Umgebung beobachten, wenn Sie sich einem Fußgängerüberweg nähern.
Am besten schon vom blauen, quadratischen Hinweisschild an, spätestens aber ab dem Zebrastreifen selbst gilt ein Überholverbot. Bei stockendem Verkehr muss der Zebrastreifen zudem freigehalten werden. Außerdem gilt ein Halte- und Parkverbot fünf Meter davor und dahinter. Wer diese Regeln nicht einhält, riskiert dem ACE zufolge einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.
(dpa)

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