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Energieeinsparverordnung: Altbaukauf: Pflicht zum Nachrüsten

Energieeinsparverordnung

Altbaukauf: Pflicht zum Nachrüsten

Wer nach dem 1. Februar 2002 ein älteres Ein- oder Zweifamilien gekauft hat, ist verpflichtet, nachzurüsten.
Wer nach dem 1. Februar 2002 ein älteres Ein- oder Zweifamilien gekauft hat, ist verpflichtet, nachzurüsten. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)

Wer einen Altbau kauft, muss unter Umständen schon in den ersten zwei Jahren Geld in die Sanierung investieren. Das sieht der Gesetzgeber vor, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin erläutert.

Laut aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt die Nachrüstpflicht für Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäuser, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben oder künftig übernehmen und ihn auch selbst bewohnen.

Spätestens zwei Jahre nach der Eintragung des neuen Besitzers im Grundbuch müssen alle zugänglichen Warmwasserleitungen und die dazugehörigen Armaturen in ungeheizten Räumen isoliert sein - wenn dies bei Verkauf noch nicht der Fall war.

Außerdem müssen die neuen Besitzer die jeweils obersten Geschossdecken dämmen, die beheizte von nicht beheizten Räumen trennen. Das betrifft in der Regel die Decke zum nicht ausgebauten Dachboden. Alternativ lässt sich das Dach dämmen.

Es können aber noch weitere teure Investitionen dazukommen, die der Gesetzgeber vorschreibt: So müssen Käufer Heizkessel erneuern, die mit flüssigen oder gasförmigen Stoffen betrieben werden, sobald sie 30 Jahre alt sind. Ausgenommen davon sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

Ob solche Nachrüstpflichten bestehen und die Gelder dafür beim Kauf eingeplant werden sollten, erfahren Kaufinteressenten oft auch aus dem Energieausweis. In neueren Dokumenten, die speziell für den Verkauf des Gebäudes angefertigt wurden, sollten laut VPB die Nachrüstpflichten ausdrücklich aufgeführt sein.

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