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Beschädigte Gebäude: Schäden durch Silvesterraketen zahlt teils die Versicherung

Beschädigte Gebäude

Schäden durch Silvesterraketen zahlt teils die Versicherung

Schäden durch Silvesterraketen übernehmen unter Umständen die Versicherungen.
Schäden durch Silvesterraketen übernehmen unter Umständen die Versicherungen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn

Beschädigen Silvesterraketen und andere Böller ein Wohnhaus, zahlt die Gebäudeversicherung die Schäden - im Fall von Mietern jene des Vermieters. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin.

Wird auch Eigentum des Mieters beschädigt, kommt dessen eigene Hausratversicherung dafür aus - es sei denn, es lässt sich ermitteln, wer die Schäden verursacht hat. Ist man selbst daran beteiligt, zahlt die Hausratversicherung nur einen Teil des Schadens. Und grundsätzlich gilt: Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht oder nicht vollständig, wenn der Schaden mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Wirft zum Beispiel ein Partygast einen Böller auf den Nachbarbalkon eines Mietshauses und beschädigt dabei das Geländer, muss der Gastgeber zahlen. (dpa)

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