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Mieterbund stellt klar: Darf der das? Vermieter will Wohnung fotografieren

Mieterbund stellt klar

Darf der das? Vermieter will Wohnung fotografieren

Gegen den Willen des Mieters darf eine Wohnung nicht fotografiert werden.
Gegen den Willen des Mieters darf eine Wohnung nicht fotografiert werden. Foto: Kai Remmers/dpa-tmn/dpa

In der eigenen Wohnung darf sich der Mieter ungestört fühlen. Zugang haben andere nur in bestimmten Fällen - und selbst Vermieter haben kein Recht, beliebig Fotos in den Räumen zu machen.

Das gilt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) auch, wenn die Immobilie vermietet werden soll.

Zutritt in die Zimmer haben Vermieter, Wohnungsverwalter und Makler sowieso nur, wenn es hierfür einen konkreten Grund gibt - also zum Beispiel Neuvermietung oder Verkauf anstehen oder etwas modernisiert oder repariert werden muss. Dafür müssen sie die Besichtigung rechtzeitig ankündigen und den genauen Termin mit Uhrzeit mit dem Mieter abstimmen, so der DMB.

Aber selbst dann darf gegen den Willen des Mieters in seiner Wohnung nicht fotografiert werden. Er ist der alleinige Besitzer der Wohnung und hat damit das Entscheidungsrecht. Hinzu kommt, dass Fotos in die Privatsphäre eingreifen können, die durch das Grundgesetz geschützt ist. Denn gewollt oder ungewollt können die Bilder auch etwas der Lebensart der Mieter, ihrer Einrichtung oder andere intime Einzelheiten zeigen.

Gerade wenn ein Nachmieter oder Käufer gesucht wird, tauchen in Maklerexposés oder Inseraten oft ganze Fotoserien auf. Sie sollen Interessenten ein anschauliches Bild liefern. (dpa)

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