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Reisetipps für Mieter
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Der Mietvertrag macht keinen Urlaub

Wenn Mieter in den Urlaub fahren, müssen sie ihrem Vermieter keinen Schlüssel dalassen. Für Notfälle kann es aber ratsam sein, dass der Vermieter weiß, wo einer hinterlegt ist.
Foto: Christin Klose, tmn

Die Koffer sind gepackt. Der Hund ist versorgt. Der Urlaub kann beginnen. Also einfach Tür abschließen und los? Besser nicht, es gibt einiges zu beachten.

Mieter haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten - zum Beispiel den Putzdienst im Treppenhaus. Und diese Pflichten müssen sie auch während der Urlaubszeit erfüllen.

"Der Mietvertrag macht keinen Urlaub", stellt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) klar. Oder anders gesagt: Falls ein Mieter seine Reinigungspflicht im Urlaub nicht wahrnehmen kann, muss er für Ersatz sorgen.

Muss ich meinem Vermieter während der Reise einen Schlüssel dalassen?

Ulrich Ropertz: Nein, der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Haustür- oder Wohnungsschlüssel, auch nicht zur Urlaubszeit. Der Mieter sollte aber sinnvollerweise seinem Vermieter eine Anschrift mitgeben, unter der dieser in Notfällen einen Schlüssel vorfindet. Also beispielsweise sollte der Schlüssel bei einem Nachbarn oder einem guten Freund in der Nachbarschaft hinterlegt werden.

Was ist, wenn während meiner Abwesenheit etwas passiert?

Ropertz: Notfälle, um die es hier geht, sind ja Situationen wie ein Wasserrohrbruch, wo man nicht zwei Wochen abwarten kann, bis man in die Wohnung kann. Das sind Situationen, in denen der Vermieter mit Handwerkern in die Wohnung muss. Wenn das Wasser aus der Wohnung läuft, wenn es irgendwo in der Wohnung brennt, hat der Vermieter das Recht, sich Zutritt zu verschaffen. In einem solchen Fall wird wahrscheinlich die Feuerwehr gerufen, die dann die Tür öffnet. Ansonsten sind weitere Notfälle, in denen sich der Vermieter Zutritt zur Wohnung verschaffen muss, nur schwer denkbar.

Kann ich Putzdienste im Urlaub ausfallen lassen?

Ropertz: Der Mietvertrag läuft weiter, auch in der Urlaubszeit. Wenn ich verpflichtet bin, die Treppe zu putzen, dann muss ich auch im Urlaub organisieren, dass das erledigt wird. Idealerweise kann ich mit einem Nachbarn tauschen, denn der wird über kurz oder lang ja in der gleichen Situation sein.

Wenn ich das nicht mache, bleibt erst einmal die Treppe dreckig. Als Sanktion kann der Vermieter darauf hinweisen, dass der Dienst nicht wahrgenommen wurde, und dafür sorgen, dass das nicht mehr vorkommt. Rechtlich gesehen ist das eine Abmahnung. Es ist aber noch nie einem Mieter gekündigt worden, weil die Treppe nicht geputzt wurde. (tmn)

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