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Mehrwertsteuersenkung: Bei Bauabnahme nichts überstürzen

Mehrwertsteuersenkung

Bei Bauabnahme nichts überstürzen

Noch bis zum Jahresende können Bauherren von der ermäßigten Umsatzsteuer profitieren, wenn rechtzeitig eine Bauabnahme erfolgt. Trotzdem geht Gründlichkeit vor.
Noch bis zum Jahresende können Bauherren von der ermäßigten Umsatzsteuer profitieren, wenn rechtzeitig eine Bauabnahme erfolgt. Trotzdem geht Gründlichkeit vor. Foto: Andrea Warnecke, tmn

Ende 2020 läuft voraussichtlich die Senkung der Mehrwertsteuer aus. Auch Bauherren können von der ermäßigten Umsatzsteuer - 16 statt 19 Prozent - profitieren. Vorausgesetzt, Fertigstellung und Abnahme des Baus liegen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.

Abwägen zwischen Ersparnis und Kosten durch Baumängel

Allerdings raten die Experten Bauherren, sich davon nicht unter Druck setzen zu lassen. Vielmehr sollten sie langfristig denken - also genau abwägen zwischen potenziellen Ersparnissen und den Kosten für mögliche Baumängel, die unter Zeitdruck entstehen können.

Viel wichtiger sei, dass die Bauabnahme gründlich durchgeführt wird. Denn mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Bauherren müssen danach Bauunternehmen alle Mängel nachweisen und sollten das Haus - etwa gegen Brand- und Sturmschäden - versichern.

Mängel am besten vor Bauabnahme beseitigen lassen

Für gerügte Mängel dürfen Bauherren grundsätzlich das Doppelte der Beseitigungskosten einbehalten - bis sie beseitigt sind. Es ist besser, die Mängel vor der Bauabnahme beseitigen zu lassen. Denn ab diesem Zeitpunkt reichen Firmen ihre Schlussrechnung ein, der restliche Werklohn wird fällig. Wer bei der Baukontrolle und der Abnahme schludert, hat später oft Probleme. Zumal sich Baumängel laut VPB oft erst Jahre später bemerkbar machen, wenn die Gewährleistungsfrist verstrichen ist. (tmn)

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