Mieter müssen Dübellöcher beseitigen
Wie Mieter ihre Wände streichen, können sie selbst entscheiden. Kräftige Farben müssen beim Auszug aber beseitigt werden. Ebenso wie Bohrlöcher.
Mieter werden oft verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Die Klauseln im Mietvertrag sind allerdings häufig unwirksam. Das bedeutet aber nicht, dass Mieter die Wohnung am Ende zurückgeben können, wie sie wollen.
Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Wupptertal (Az.: 9 S 18/20), über das die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr 16/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Dübellöcher und kräftige Latexfarbe gehen nach Ansicht der Richter nicht.
Vermieter beantstandete bunte Wandfarben und Löcher in den Wänden
In dem verhandelten Fall waren die Mieter ausgezogen, ohne die Wohnung zu renovieren. Die Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag waren unwirksam. Nach der Rückgabe der Wohnung verlangten die Mieter Rückzahlung der Kaution, Erstattung von versehentlich zu viel gezahlten Mieten und die Auszahlung eines Guthabens aus einer Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter rechnete die Beseitigung der Dübellöcher und das Überstreichen der kräftigen Latexfarbe an den Wänden gegen.
Zu Recht: Die Mieter seien schadenersatzpflichtig, so das Gericht. Dübellöcher sein bei Beendigung des Mietverhältnisses zu verschließen, auch wenn diese während des Mietverhältnisses im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs angebracht wurden. Die Beseitigungspflicht bestehe nicht nur bei einem atypischen Nutzerverhalten.
Auch bei kräftigen Latexfarben an den Wänden seien Mieter verpflichtet, die Wohnung wieder so herzustellen, dass normale Schönheitsreparaturen ausgereicht hätten. Allerdings habe der Vermieter keinen Anspruch auf Ersatz von Mietausfall: Aufgrund der unzulässigen Klauseln im Mietvertrag sei er ohnehin zu Schönheitsreparaturen verpflichtet.
© dpa-infocom, dpa:200831-99-374818/2 (dpa)
Für eine reiche Ernte: So gedeihen Ihre Tomaten perfekt
Aktion "Mähfreier Mai": Der Mai ist zum Faulsein da
Hobbygärtner können mit Insektenhotels oder Totholz viel für den Artenschutz tun. Für den Mai haben Naturschützer einen Vorschlag, was mit dem Rasen zu tun ist: nichts
Isotec aus Bobingen saniert Balkone
Mängel an Balkonen können dazu führen, dass Feuchtigkeit in Wohnräume dringt. Spätestens dann ist eine Balkonsanierung von Isotec die richtige Lösung.
Naturnaher Garten: So bauen Sie einen Käferkeller
Im Haus will man sie nicht haben, im Garten können Käfer aber nützlich sein. So schaffen Sie einen Ort, an dem sich die Larven der Krabbeltiere entwickeln können.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenDauerhaft Ordnung halten in vier einfachen Schritten
Aufräumen muss jeder irgendwann, doch die wenigsten machen es gerne. Expertinnen verraten, wie Ordnung in der Wohnung zum Kinderspiel wird - auch bei Dauerstress.
Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?
Samen werden bei Obst und Gemüse praktischerweise oft mitgeliefert. Kann man die nicht einfach einpflanzen und neue Pflanzen daraus ziehen? Das sollten Sie vorab wissen.
Cancelt der Klimawandel die Eisheiligen?
Pankratius, Servatius und die Kalte Sophie diktieren das Gartenjahr. Doch ist 2024 wirklich Mitte Mai noch Frost zu erwarten? Ein Experte für Agrarmeteorologie klärt auf.