Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bauen & Wohnen
Icon Pfeil nach unten

Nebenkosten abrechnen: Vermieter haben ein Jahr Zeit

Bauen & Wohnen

Nebenkosten abrechnen: Vermieter haben ein Jahr Zeit

Nebenkosten abrechnen: Vermieter haben ein Jahr Zeit
Nebenkosten abrechnen: Vermieter haben ein Jahr Zeit

Entscheidend sei das Datum, an dem das Schreiben beim Mieter ankommt, erklärt der Mieterverein zu Hamburg. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben für den Mieter, verfällt dieses frühestens in drei Jahren. Wenn der Vermieter noch immer keine Abrechnung für 2008 oder frühere Jahre erstellt hat, haben Mieter ein Druckmittel zur Hand: Sie können laut dem Mieterverein die monatlichen Vorschüsse auf die Nebenkosten ab 1. Januar 2010 einbehalten. Nach Eingang der Abrechnung müssen die einbehaltenen Beiträge allerdings nachgezahlt oder mit dem Guthaben des Mieters verrechnet werden.

Diskutieren Sie mit
0 Kommentare
Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden