Nebenkosten abrechnen: Vermieter haben ein Jahr Zeit
Bauen & Wohnen
Nebenkosten abrechnen: Vermieter haben ein Jahr Zeit
Hamburg (dpa/tmn) - Mieter müssen Nachforderungen bei Nebenkosten aus dem Jahr 2008 nicht bezahlen, wenn sie die Abrechnung erst jetzt erhalten. Denn Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen.
Entscheidend sei das Datum, an dem das Schreiben beim Mieter ankommt, erklärt der Mieterverein zu Hamburg. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben für den Mieter, verfällt dieses frühestens in drei Jahren. Wenn der Vermieter noch immer keine Abrechnung für 2008 oder frühere Jahre erstellt hat, haben Mieter ein Druckmittel zur Hand: Sie können laut dem Mieterverein die monatlichen Vorschüsse auf die Nebenkosten ab 1. Januar 2010 einbehalten. Nach Eingang der Abrechnung müssen die einbehaltenen Beiträge allerdings nachgezahlt oder mit dem Guthaben des Mieters verrechnet werden.