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Wohnen: Neue EU-Labels für Haushaltsgeräte - Ein Überblick

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Neue EU-Labels für Haushaltsgeräte - Ein Überblick

Neue EU-Labels für Haushaltsgeräte - Ein Überblick
Neue EU-Labels für Haushaltsgeräte - Ein Überblick

Staubsauger: Es ist nur ein kleines Etikett mit einer farbigen Skala, das am oder in der Nähe von Staubsaugern im Laden hängen muss. Aber es gibt Käufern viele Infos auf einen Blick: Seit September 2014 tragen Staubsauger das EU-Label. Der Aufkleber zeigt neben der Energieeffizienzklasse von A bis G den durchschnittlichen Energieverbrauch an. Dieser ist entsprechend der neuen EU-Ökodesign-Verordnung begrenzt - und das hat Folgen für den Markt.

"Jetzt muss die sogenannte maximale Nennleistungsaufnahme unter 1600 Watt liegen, ab dem 1. September 2017 mit Beginn der zweiten Stufe sogar unter 900 Watt", erklärt Werner Scholz von den Hausgeräte-Fachverbänden im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Die Hersteller haben daher neue Geräte entwickelt. "Fast alle Markenhersteller bieten ihre Geräte deutlich unter 1600 Watt an", berichtet Claudia Oberascher von der Initiative Hausgeräte+. "Viele liegen sogar schon bei 700 bis 1200 Watt und sind damit für die nächste Stufe gewappnet."

Diese Entwicklung werden auch Verbraucher im Handel merken: Denn bislang galten Staubsauger als besonders gut, wenn sie eine hohe Leistung aufwiesen. "2500 Watt und mehr waren gang und gäbe", erklärt Scholz. Aber für ein gutes Saugergebnis ist nicht allein die Wattzahl ausschlaggebend. Daher hat das Label einiges mehr zu bieten als die herkömmlichen Energieausweise: So ist neben der Wattzahl die Staubaufnahme vermerkt. Auch sie umfasst die Klassen A bis G und ist getrennt für Teppiche und Hartböden angegeben. Gleiches gilt für die Staubemission der Geräte. Dazu kommen Angaben über die Lautstärke.

Die Unterschiede zwischen den Energieeffizienzklassen sind klein. "Beim Kauf eines Geräts mit einer Effizienzklasse höher lassen sich bei Standardnutzung gerade einmal 1,60 Euro pro Jahr sparen", hat Oberascher ausgerechnet. Sie rät, auf die Saugleistung zu achten.

Online-Handel:In diesem Jahr bringt die Ökodesign-Richtlinie weitere Neuerungen. Seit Januar ist das EU-Label für Haushalts- und Elektrogeräte auch im Internethandel Pflicht, damit Online-Kunden die gleichen Informationen bekommen wie im Geschäft.

Kaffeemaschinen:"Kaffeemaschinen, die neu in den Handel kommen, müssen seit dem 1. Januar mit einem Mechanismus ausgestattet sein, der das Warmhalten des Getränks spätestens nach 40 Minuten automatisch beendet", ergänzt Annegret Agricola von der Deutschen Energie-Agentur. Zahlreiche Geräte verfügen bereits über diese Funktion. Je nach Hersteller und Ausstattung der Maschine können Verbraucher aber weiterhin entscheiden, ob sie die automatische Abschaltung deaktivieren.

Netzwerkverbindung: Neu ist auch, dass bei Haushalts- und Bürogeräten, die sich sowohl mit als auch ohne Kabel mit anderen Geräten vernetzen lassen, die drahtlose Netzwerkverbindung deaktivierbar sein muss. Das betrifft zum Beispiel Drucker, Router, Modems oder TV-Geräte.

Heizungen und Warmwasserbereiter: Ab 26. September wird das EU-Label inklusive Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für Heizungen und Warmwasserbereiter Pflicht sein. Es ist für neue Geräte bis 70 Kilowatt Wärmeleistung verpflichtend. Darunter fallen alle üblichen Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern wie auch in vielen Mehrfamilienhäusern.

Backöfen: Modifiziert wurde das EU-Label für Haushaltsbacköfen. "Seit 1.1.2015 sind alle neuen Backöfen statt mit A bis G mit den neuen Klassen A+++ bis D bewertet", erläutert Oberascher.

Dunstabzugshauben:Neu in diesem Jahr ist das EU-Label für Dunstabzugshauben. "Es ist ein ähnlich kompliziertes Label wie das von den Staubsaugern." Es enthält neben den Energieeffizienzklassen auch Kriterien wie die Beleuchtungseffizienz, die Luftführungseffizienz und den Fettabscheidegrad. Außerdem wird die Lautstärke der Haube in Dezibel angegeben. (dpa)

Initiative Hausgeräte+

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