Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bauen & Wohnen
Icon Pfeil nach unten

Starkregen: Wer kommt für Unwetterschäden auf?

Starkregen

Wer kommt für Unwetterschäden auf?

Starkregen kann zu Schäden führen. Ob Mieter oder Vermieter dafür aufkommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Starkregen kann zu Schäden führen. Ob Mieter oder Vermieter dafür aufkommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Foto: Silas Stein/dpa/dpa-tmn

Vollgelaufene Keller, abgedeckte Dächer: Unwetter können schwere Schäden anrichten. Bei Mietobjekten stellt sich dann häufig die Frage der Haftung. Wer die Schäden beseitigen muss, hängt davon ab, wer sie verursacht hat, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Grundsätzlich gilt: Vermieterinnen und Vermieter sind in der Regel dafür verantwortlich, Schäden an der Immobilie zu beseitigen. Das gilt zum Beispiel bei heruntergefallenen Dachziegeln oder Wasserschäden am Gebäude. Für das Mobiliar des Mieters sind Eigentümer nur verantwortlich, wenn sie diese Schäden auch verschuldet haben. Sind Schäden auf den Mieter zurückzuführen, muss er dafür aufkommen.

Der Mieter hat Pflichten

Insbesondere müssen Mieter darauf achten, dass bei längerer Abwesenheit die Fenster geschlossen sind. Verursacht Starkregen einen Wasserschaden in der Mietwohnung weil die Fenster trotz längerer Abwesenheit nicht geschlossen hatte, muss er unter anderem für die Trocknungskosten aufkommen.

Auch die Reinigung des Balkons und dessen Abfluss ist Aufgabe des Mieters, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 61 S 379/85). Wer das unterlässt, haftet für Schäden, die an der Fassade oder der Bausubstanz entstehen.

© dpa-infocom, dpa:210622-99-99938/3 (dpa)

GDV zu Starkregen

Diskutieren Sie mit
0 Kommentare
Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden